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Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (frühere Bezeichnung „Meister-BAföG“) ist eine staatliche Förderung für Menschen, die einen anspruchsvollen Fortbildungsabschluss erreichen möchten. Es ähnelt dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), bezieht sich aber auf berufliche Bildung.
Weiterbildungsinteressierte sollen dadurch beim beruflichen Fortkommen unterstützt werden.


Wer hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?

Unabhängig vom Alter kann das Aufstiegs-BAföG erhalten,

  • wer eine Fortbildung anstrebt, deren Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt und – je nach Fortbildungsordnung - die Voraussetzungen für die Fortbildung oder für die Prüfungszulassung erfüllt oder
  • wer (maximal) über einen Bachelor oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügt oder
  • wer über keinen Ausbildungs- oder Studienabschluss verfügt, wohl aber über Berufserfahrung plus die geforderte Vorqualifikation je nach Fortbildungsordnung, zum Beispiel Studienabbrecher*innen oder Abiturient*innen mit Berufspraxis

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden anspruchsvolle berufliche Fortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlichrechtliche Prüfungen nach dem BBiG, der HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dies betrifft über 700 Fortbildungsziele, zum Beispiel die folgenden Abschlüsse:

  • Handwerks- oder Industriemeister*in
  • Techniker*in
  • Fachkaufleute
  • Fachkrankenpfleger*in
  • Erzieher*in oder
  • Betriebswirt*in

Seit dem 1. August 2020 gibt es einen Förderanspruch auf jeder der im BBiG und der HwO verankerten Fortbildungsstufen sowie für gleichwertige Fortbildungsabschlüsse. Das bedeutet, dass bis zu drei Fortbildungen mit Hilfe des Aufstieg-BAföGs gefördert werden können, zum Beispiel vom Koch zum Diätkoch, vom Diätkoch zum Küchenmeister, vom Küchenmeister zum Geprüften Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz. Die drei Fortbildungsstufen sind:

  • geprüfter Berufsspezialist*in (zum Beispiel Geprüfte/r Fachberater*in für Finanzdienstleistungen)
  • Bachelor Professional (zum Beispiel Fachwirt*in, Meister*in/Techniker*in, Erzieher*in)
  • Master Professional (zum Beispiel Geprüfter Betriebswirt*in, Geprüfter Technischer Betriebswirt*in)


Dauer und Umfang der Förderung

Die Förderung beinhaltet mehrere Bestandteile. Sie erfolgt teilweise unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Beantragt werden können Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (in Voll- oder Teilzeit) sowie für die Materialkosten eines anzufertigenden Meisterstückes sowie ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag – dies einkommensund vermögensunabhängig. Bei Vollzeitlehrgängen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Wie hoch er ist, ist dann allerdings abhängig vom Einkommen und Vermögen. Je nach Situation werden Voll oder Teilzeit-Lehrgänge, Prüfungsgebühren und Materialkosten für ein anzufertigendes Meisterstück. (Nur) bei Vollzeitlehrgängen kann außerdem der Beitrag zum Lebensunterhalt gefördert werden.


Wo kann ich mich informieren?

https://www.aufstiegs-bafoeg.de

Die zuständige Stelle in NRW ist die

Bezirksregierung Köln, Dezernat 49 – Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
50606 Köln
Tel: 0221 147 4980
Fax: 0221 147 4951
E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de; Homepage: www.bezreg-koeln.de

Die Ämter für Ausbildungsförderung , beraten und nehmen auch die Förderanträge entgegen.

Kostenfreie telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 08 00 / 6 22 36 34.

Beratungsstellen für Herne: Handwerkskammer Dortmund

2020-11-25