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Ein- und Ausfuhr

Die beschriebenen Nachweispflichten gelten innerhalb der gesamten Europäischen Gemeinschaft für jedes Inverkehrbringen von Tieren der besonders geschützten Arten wie auch der vom Aussterben bedrohten Arten. Weitere artenschutzrechtliche Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen sind nicht notwendig.

Für die Ein- und Ausfuhr von Exemplaren geschützter Arten aus so genannten Drittländern (zum Beispiel der Schweiz oder osteuropäischen Ländern) nach Deutschland gibt es spezielle Genehmigungen. Sie sind rechtzeitig vor der Ein- oder Ausfuhr beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu beantragen. Dies gilt auch für eine nur vorübergehende Verbringung von lebenden Tieren, zum Beispiel für die Dauer eines Urlaubs.

Bei Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, beantragen Sie bitte vor der Ausfuhr eine "Vorlagebescheinigung" bei der örtlich zuständigen Naturschutzbehörde.

Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: marion.kandil@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Naturschutzbehörde
Auf dem Stennert 9
44627 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

2016-12-01