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Meldepflicht

Die Haltung von lebenden Wirbeltieren (das heißt: Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische) von besonders geschützten Arten zeigen Sie bitte unverzüglich nach ihrer Inbesitznahme in einer schriftlichen Bestandsanzeige an die Naturschutzbehörde an. Für bereits bestehende Haltungen holen Sie diese Anzeige bitte nach.

Zu- und Abgänge von Wirbeltieren von besonders geschützten Arten melden Sie bitte ebenso unverzüglich mittels schriftlicher Bestandsveränderungsanzeigen. Im Rahmen dieser Meldepflicht abgegebenen Anzeigen machen Sie für jedes Exemplar Angaben über

  • Art
  • Alter
  • Geschlecht
  • Herkunft oder Verbleib
  • Standort
  • Verwendungszweck und
  • Kennzeichen

Darüber hinaus fügen Sie bitte auch die für den Herkunftsnachweis erforderlichen Unterlagen bei.

Neben dem Verkauf oder sonstiger Abgabe teilen Sie bitte auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts von geschützten Wirbeltieren in einer Bestandsveränderungsanzeige mit. Dies betrifft etwa einen Wohnungswechsel oder eine längerfristige anderweitige Unterbringung, zum Beispiel zu Pflege- oder Zuchtzwecken.

Diese Meldepflicht gilt im Falle eines Besitzwechsels für den Vorbesitzer und den Erwerber. Beide sind zur Abgabe einer Anzeige verpflichtet.
Für den Fall, dass Tiere entwichen oder verstorben sind, machen Sie eine Abgangsanzeige. Vorhandene, nun gegenstandslos gewordene Dokumente geben Sie dabei mit an die Naturschutzbehörden ab.

Einige leicht nachzüchtbare Arten sind von der Meldepflicht ausgenommen, zum Beispiel

  • Rosenköpfchen,
  • Pfirsichköpfchen,
  • Schwarzköpfchen,
  • Kapuzenzeisig,
  • Rosellasittich,
  • Goldfasan,
  • Moorente,
  • Kleiner und Großer Alexandersittich,
  • Rotwangenschmuckschildkröte u.a.

Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: marion.kandil@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Naturschutzbehörde
Auf dem Stennert 9
44627 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

2016-12-01