Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 7. November 2017 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Haupt- und Personalausschuss
Der Bebauungsplan Nummer 250 – Kirchstraße / Baueracker - wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Für den Bebauungsplan wird von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließungsanlagen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 250 - Kirchstraße / Baueracker - umfasst einen Bereich, der im Norden durch die Wohngrundstücke Kirchstraße 61, Baueracker 22 i – m, 24, 26, 28 und 30 sowie einen Teil der Kirchstraße, im Süden durch mehrere Wohngebäude an der Henin-Beaumont-Straße, im Osten durch die Wohngrundstücke Kirchstraße 53 bis 59 sowie im Westen durch die Fläche des angrenzenden Umspannwerks begrenzt wird.
Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Absatz 7 BauGB im Bebauungsplanentwurf Nummer 250 – Kirchstraße/ Baueracker.
Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans Nummer 250 – Kirchstraße / Baueracker - einschließlich Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Untere Wasserbehörde, Stadtentwässerung Herne, Abteilung Verkehrsplanung | Umgang mit Niederschlagswasser |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Untere Bodenschutzbehörde, Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie | Boden, Altlasten, Klimaschutz |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Untere Landschaftsbehörde | Landschafts- und Artenschutz, Baumschutz, Grünordnung |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Klima- und Immissionsschutzbehörde | Klimaschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Seveso-III |
Gutachten und Fachbeiträge | Eurotest - Prüfinstitut | Prüfbericht Elektromagnetische Felder |
Gutachten und Fachbeiträge | Heller + Kalka Landschaftsarchitekten | Artenschutzrechtliche Vorprüfung |
Gutachten und Fachbeiträge | Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR | Geotechnische Berichte zum Baugrund, Bodenbelastungen, Grundwasser |
Gutachten und Fachbeiträge | Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR | Orientierende Bodenuntersuchung |
Gutachten und Fachbeiträge | Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR | Sanierungsuntersuchung/ Sanierungsplan |
Gutachten und Fachbeiträge | Ingenieurbüro G. Hoppe für Akustik und Bauphysik | Geräuschimmissions-Untersuchung –Straße– |
Gutachten und Fachbeiträge | Ingenieurbüro G. Hoppe für Akustik und Bauphysik | Geräuschimmissions-Untersuchung –Umspannwerk– |
Gutachten und Fachbeiträge | Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Abteilung 51/5 der Stadt Herne | Allgemeine Vorprüfung der Umweltbelange für den geplanten Bau einer Straße |
Diese sind
in der Zeit vom 27. November 2017 bis zum 15. Januar 2018 mit Ausnahme des 27. Dezembers 2017, 28. Dezembers 2017 und 29. Dezembers 2017
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstraße 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Die Planunterlagen können außerdem in der Zeit vom 27. November 2017 bis 15. Januar 2018 hier sowie im Internetportal des Landes NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Herne, den 14. November 2017
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Anlage 1 Lage Plangebiet (PDF, 551 KB)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf (PDF, 3.893 KB)
Anlage 3 Begründung (PDF, 453 KB)
Anlage 4.1 Prüfbericht Elektromagnetismus (PDF, 1.068 KB)
Anlage 4.2 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 3.917 KB)
Anlage 4.3 Geotechnischer Bericht Flurstücke 218, 259 und 260 (PDF, 1.285 KB)
Anlage 4.4 Geotechnischer Bericht Flurstück 579 (PDF, 719 KB)
Anlage 4.5 orientierende Bodenuntersuchungen (PDF, 1.042 KB)
Anlage 4.6 Sanierungsuntersuchung Sanierungsplan (PDF, 6.323 KB)
Anlage 4.7 Geräuschimmissionsuntersuchung Straße (PDF, 1.591 KB)
Anlage 4.8 Geräuschimmissionsuntersuchung Umspannwerk (PDF, 1.350 KB)
Anlage 4.9 allgemeine Vorprüfung UVP (PDF, 78 KB)
Anlage 5 Abwägungsprotokoll (PDF, 3.026 KB)