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Interkommunale Kooperation

Städteregion Ruhr 2030

In der Mitte des Ruhrgebiets mit seinen mehr als 5 Millionen Einwohnern liegend ist Herne in eine Vielzahl von regionalen Planungsaktivitäten eingebunden. Dies umfasst sowohl die der kommunalen Planung ( Flächennutzungsplanung , Bebauungsplanung ) vorgeschalteten Planungsebenen wie die der Landes- und Regionalplanung als auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kommunen auf der Grundlage gemeinsamer Interessenslagen.

Aufbauend auf der Erkenntnis, dass es in einem Ballungsraum wie dem Ruhrgebiet angesichts vielfältiger Verflechtungen unsinnig wäre, nicht über den "kommunalen Tellerrand" hinaus zu schauen, wurden vielfältige freiwillige Kooperationen im Bereich überkommunaler Planungen initiiert. Eigene Spielregeln der Zusammenarbeit – durch Verwaltungsvereinbarungen und zum Teil Ratsbeschlüsse gestützt – bilden die verfahrenstechnische Grundlage für eine interessensgeleitete, flexible Kooperation in verschiedenen Handlungsfeldern.

Abstimmungsprozesse zwischen den kommunalen und überörtlichen Planungen auf der Grundlage formalgesetzlicher Regelungen (Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch) bleiben hiervon unberührt.

Ausgangspunkt für vielfältige freiwillige Kooperationen war die Gründung der Städteregion Ruhr im Jahr 2003.



Die Städteregion Ruhr 2030, ursprünglich bestehend aus den Städten Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen, hat am 6. Juni 2003 auf der Basis gleichlautender Ratsbeschlüsse einen "Stadtregionalen Kontrakt" mit dem Ziel abgeschlossen, die Attraktivität und das Selbstbewusstsein der Region zu stärken und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Metropolregionen zu verbessern.

Dieser Kontrakt hat die Basis für die Vorgehensweise bei dem Aufgreifen regional bedeutsamer Themenstellungen (Artikel 5: Handlungsfelder für erste Leitprojekte sind …) als auch die Strukturen der Zusammenarbeit ("Die Kooperation ist offen für andere Kommunen und sonstige regionale Akteure.") bewusst flexibel angelegt. Auf dem hiermit eröffneten Weg einer dauerhaften interkommunalen Kooperation sind den kommunalen und regionalen Interessen entsprechend unterschiedliche Projekte (neu) aufgegriffen und von allen gemeinsam (zum Beispiel Kulturhauptstadt) oder von einem Teil der Mitgliedsstädte (Beispiele: Regionaler Flächennutzungsplan - RFNP, Ruhrtal, et cetera) nach entsprechenden Abstimmungen und unter Festlegung verschiedener Federführungen, in Angriff genommen worden.

Ebenso wie der gewollt offen gestaltete Prozess der Projektbearbeitung hat sich auch die bereits bei der Gründung festgelegte Öffnung der Städtegemeinschaft für eine Beteiligung weiterer Partner als sinnvoll und förderlich erwiesen. Seit dem Jahr 2007 sind nach dem Beitritt von Bottrop, Hagen und Hamm, alle kreisfreien Städte im RVR-Gebiet in der Städteregion Ruhr 2030 vertreten.

Darüber hinaus bestehen enge Kontakte und themenbezogene Beteiligungen der Kreise, kreisangehöriger Städte, des Regionalverband Ruhrgebiets (RVR) , der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Metropole Ruhr (w.m.r) und einer Vielzahl weiterer Akteure an einzelnen Projekten beziehungsweise Treffen des Lenkungskreises der Städteregion und regional bedeutsamen Aktivitäten und Veranstaltungen.

Die formale Grundlage für die grundsätzliche Zusammenarbeit der Kommunen bei regionalen Themenstellungen ist durch den Stadtregionalen Kontrakt vom 6. Juni 2003 eindeutig beschrieben. Darüber hinaus sind auf Grund gesetzlicher oder sonstiger rechtlicher und politischer Erfordernisse projektbezogene schriftliche Vereinbarungen getroffen (zum Beispiel RFNP: öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Verwaltungsvereinbarungen) und politische Beschlussfassungen herbeigeführt worden.

www.staedteregion-ruhr-2030.de


Die Stadt Herne ist insbesondere an folgenden interkommunalen Kooperationen beteiligt.


Flächennutzungsplanung (Regionaler Flächennutzungsplan)


Die Stadt Herne hat zusammen mit den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufgestellt, der gleichzeitig auch die Funktion eines Regionalplanes übernimmt.
Dieser Regionale Flächennutzungsplan ist nach derzeitiger Gesetzeslage bis zum Jahre 2015 rechtkräftig und kann bis dahin nur durch Beschlüsse der Räte aller beteiligten Städte geändert werden.

Ähnlich wie bei der abstimmungsintensiven Aufstellung dieses bundesweit ersten regionalen Flächennutzungsplans sind somit wesentliche Änderungen von Flächennutzungen in den Kommunen nur im Konsens möglich. Eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist deshalb unerlässlich.

Städteregion Ruhr 2030 - Regionaler Flächennutzungsplan

Ansprechpersonen:
Peter Rogge
Telefon 0 23 23 / 16 30 15
E-Mail: joerg-peter.rogge@herne.de

Peter Weichmann-Jaeger
Telefon 0 23 23 / 16 30 17
E-Mail: peter.weichmann-jaeger@herne.de


Masterplan Ruhr


Der Masterplan Ruhr ist ein kooperatives Planungs- und Moderationsverfahren, das mittlerweile von den 11 kreisfreien Städten des Ruhrgebiets gemeinsam getragen wird.

Innerhalb dieses gemeinsamen Projektes werden Fragen der zukünftigen räumlichen Entwicklung aufgeworfen und analysiert, um Entwicklungspotenziale und –optionen der Region zu erkennen und gemeinsame Zielsetzungen sowie Entwicklungsstrategien zu vereinbaren.
Der Masterplan Ruhr 2008 beinhaltet eine umfassende Analyse zu den Handlungsfeldern Wohnen, Städtebau und Stadtentwicklung sowie Region am Wasser. Getreu ihrem Motto "Kooperation und Eigensinn" stellen die Städte aktuelle Entwicklungen aus den jeweiligen Kommunen vor, und zugleich arbeiten sie das regional Verbindende heraus.
Zur Zeit in Arbeit befindet sich eine Untersuchung zum Bereich Wirtschaftsflächen.

Städteregion Ruhr 2030 - Masterplan Ruhr

Ansprechperson:

Peter Rogge
Telefon 0 23 23 / 16 30 15
E-Mail: joerg-peter.rogge@herne.de


Konzept Ruhr


Die Landesregierung hat im Sommer 2007 das Operationelle Programm Ziel 2 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 - 2013 - veröffentlicht. Anlässlich dieser Veröffentlichung haben die Städte und Kreise des Ruhrgebiets unter Federführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (w.m.r.) das 'Konzept Ruhr' als 'gemeinsame Strategie zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung' initiiert. Auf der Basis übergreifender Beratungen und individueller Beschlüsse in den Kommunen wurde das 'Konzept Ruhr' im Dezember 2007 mit einem Schreiben der Oberbürgermeister und Landräte der Landesregierung vorgelegt.

2008 erweiterte sich der Beteiligtenkreis um sechs Städte aus dem Kreis Wesel auf insgesamt 41. Hinzu kam außerdem der Regionalverband Ruhr (RVR), die Emschergenossenschaft / Lippeverband und die Europäische Kulturhauptstadt RUHR.2010 GmbH.

Im Kern bildet das Konzept Ruhr eine strukturierte Übersicht über die in den beteiligten Gebietskörperschaften laufenden und geplanten Projekte. Aufgrund der detaillierten und ständig aktualisierten Bestandsaufnahme und einer entsprechende Zuordnung der Projekte zu definierten Handlungsfeldern hat das "Konzept Ruhr" eine nicht unwesentliche Bedeutung im Rahmen der Ziel-2-Förderung erlangt. Das Konzept Ruhr kann als Arbeitshilfe in den mit Ziel-2-Projekten beteiligten Ministerien des Landes bezeichnet werden und wird in regelmäßigen Gesprächen mit diesen abgeglichen.

Konzept Ruhr

Ansprechperson:

Peter Weichmann-Jaeger
Telefon 0 23 23 / 16 30 17
E-Mail: peter.weichmann-jaeger@herne.de


Wandel als Chance


Der Bundestag hat im Jahr 2007 beschlossen, die finanzielle Subventionierung des Steinkohlebergbaus in Deutschland bis 2018 zu beenden. In der Folge haben sich der Bund, die beteiligten Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie die Unternehmen der Kohlewirtschaft auf einen schrittweisen Zeitplan zur Beendigung des Steinkohlebergbaus verständigt. Diese Vorgehensweise wurde 2010 im Kern von den Gremien der Europäischen Union (EU) bestätigt.

Die Umsetzung dieser sogenannten Kohlebeschlüsse betrifft in NRW 41 Städte und Gemeinden in der Metropole Ruhr sowie sechs Gemeinden im Kreis Steinfurt. Bis zum Jahr 2018 bedeutet dies den Verlust von bis zu 53.000 Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Aus diesem Anlass haben die betroffenen Städte und Kreise der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung Metropoleruhr GmbH 2008 einen Arbeitskreis unter Federführung der Stadt Bottrop gegründet, der inzwischen unter dem Titel 'Wandel als Chance' arbeitet. Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Definition von Handlungsfeldern, durch die die negativen Folgewirkungen, die mit dem Ende des Steinkohlebergbaus einhergehen, abgemildert werden können.

Mit Schreiben von elf Oberbürgermeistern sowie vier Landräten wurde das Positionspapier 'Wandel als Chance – Positionen der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt aus Anlass einer Bewertung von Folgen der Kohlebeschlüsse' im November 2008 an den Ministerpräsidenten des Landes NRW übergeben.

Wandel als Chance

Ansprechperson:

Peter Weichmann-Jaeger
Telefon 0 23 23 / 16 30 17
E-Mail: peter.weichmann-jaeger@herne.de


Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet


Wurzeln der interkommunalen Zusammenarbeit im östlichen Ruhrgebiet finden sich bereits in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Durch verwaltungsinterne Vereinbarungen zwischen den Bau- und Planungsdezernenten im Jahre 1993 wurde diese Zusammenarbeit konsolidiert. Neben zahlreichen anderen regionalbedeutsamen Fragestellungen (zum Beispiel Aufstellung des Gebietsentwicklungsplans) standen insbesondere Probleme einer abgestimmten Einzelhandelssteuerung im Vordergrund der Diskussion.
Seit dem Jahr 2000 besteht der Arbeitskreis "Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche", dem inzwischen 24 Kommunen, fünf Industrie- und Handelskammern, drei Kreise, zwei Bezirksregierungen sowie die Einzelhandelsverbände Westfalen-Münsterland und Westfalen-West angehören. In ihm werden die relevanten Einzelhandelsvorhaben regelmäßig vorgestellt und auf der Basis eines gemeinschaftlich erarbeiteten Regelwerks erörtert. Für die Realisierung eines Vorhabens ist vereinbarungsgemäß ein sogenannter "regionaler Konsens" zu erteilen.
Ziel des Konzeptes ist eine abgestimmte Ansiedlungsplanung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in der Region, die ein übergroßes Angebot vermeiden soll. Dazu haben die beteiligten Kommunen durch gleichlautende Ratsbeschlüsse eine entsprechende Interkommunale Vereinbarung getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist.

Angestrebt wird:
  • die Stärkung der innerstädtischen Zentren,
  • die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung,
  • die Notwendigkeit eines ergänzenden Versorgungsnetzes von Sondergebieten mit nicht zentrenrelevanten Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren zu akzeptieren und
  • eine aktive Flächenpolitik, um mit marktwirtschaftlichen Mitteln Investitionen in die städtebaulich geeigneten Standorte zu lenken.


Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet

Ansprechperson:

Peter Weichmann-Jaeger
Telefon 0 23 23 / 16 30 17
E-Mail: peter.weichmann-jaeger@herne.de


Planungen des Regionalverbands Ruhrgebiet (RVR)


Seit dem 21 Oktober 2010 ist der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Träger der Regionalplanung für das Verbandsgebiet, nachdem diese Aufgabe 34 Jahre lang von den Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf und Münster jeweils für Teilbereiche des Ruhrgebiets wahrgenommen worden war. Gleichzeitig übernimmt die Verbandsversammlung des RVR die Aufgaben der bislang zuständigen Regionalräte in den Regierungsbezirken.
Neben der formellen staatlichen Regionalplanung, die im Wesentlichen Vorgaben für die Flächennutzung in den Kommunen bereitstellt, werden durch den RVR informelle Planungen erarbeitet und mit den verbandsangehörigen Kommunen abgestimmt.

Die Wahrnehmung der kommunalen Interessen gegenüber der übergeordneten Planungsebene sowohl im Rahmen der staatlichen Regionalplanung als auch zahlreicher informeller Planungsebenen ist als Daueraufgabe mit wechselnden Themenstellungen zu verstehen.

Metropole Ruhr - Regionalverband Ruhrgebiet

Ansprechpersonen:
Peter Rogge
Telefon 0 23 23 / 16 30 15
E-Mail: joerg-peter.rogge@herne.de

Peter Weichmann-Jaeger
Telefon 0 23 23 / 16 30 17
E-Mail: peter.weichmann-jaeger@herne.de
2022-05-09