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Aufgaben für die Verwaltung

Schmuckgrafik © Agnès Audras / PhotoAlto

© Agnès Audras / PhotoAlto

Die Aktivitäten der Gleichstellungsstelle innerhalb der Stadtverwaltung zielen auf die berufliche Gleichstellung der dort tätigen Frauen und Männer. Auch bei der Stadt Herne haben Frauen nicht die gleichen Chancen für einen beruflichen Aufstieg wie Männer - was sich anhand der Statistik des Berichtes zum Frauenförderplan ablesen lässt: Von 28 Fachbereichsleitungen sind lediglich 2 mit Frauen besetzt. Was die 25 Posten einer Stellvertretung angeht, sind nur 8 Frauen dort tätig. Aber auch auf der unteren Führungsebene sieht es nicht viel besser aus. Auf den 69 Stellen für Abteilungsleitungen sind nur 17 Frauen zu finden.
(Stand: 2006)

Das im November 1999 verabschiedete Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG) hat die Eckpunkte einer beruflichen Chancengleichheit in der öffentlichen Verwaltung formuliert. Das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet die Kommunen, einen Frauenförderplan mit einer jeweils dreijährigen Laufzeit zu erarbeiten.
Schmuckgrafik © Agnès Audras / PhotoAlto

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Ziele des Frauenförderplans sind:

  • Frauen den beruflichen Aufstieg zu erleichtern und ihnen den Zugang zu aufstiegsorientierten und zukunftsträchtigen Tätigkeiten zu ermöglichen.


  • Die gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auf beide Geschlechter, so dass Familienarbeit nicht automatisch zu einem Karrierebruch führt.


  • Die allmähliche Auflösung der noch immer strikten geschlechtsspezifischen Aufteilung der Beschäftigten in Angehörige typischer Frauen- und typischer Männerberufe.



Dies sind die Aufgabenschwerpunkte, die sich für die Gleichstellungsstelle aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und den formulierten Zielen des Frauenförderplans ergeben:

  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren

  • Beratung der Mitarbeiterinnen bei Konflikten/Mobbing am Arbeitsplatz

  • Mitwirkung bei Auswahlverfahren zukünftiger Auszubildender

  • Durchführung einer Teilpersonalversammlung (1mal jährlich) für weibliche Beschäftigte

  • Fortbildung für Mitarbeiterinnen und weibliche Führungskräfte

  • Fortbildung für Führungskräfte zu gleichstellungsrelevanten Themen

  • Fortbildung für spezifische Berufsgruppen (z. B. Erzieherinnen)

  • Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen

  • Veranstaltungen für Auszubildende zum Thema "Gleichstellung von Frau und Mann"

  • Mitarbeit bei der Erarbeitung von Personalentwicklungskonzepten, Beurteilungsrichtlinien, Arbeitszeitregelungen, (Re-)Organisationskonzepten

  • Controlling hinsichtlich der Umsetzung des Frauenförderplans

  • Mitarbeit in der Arbeitsgruppe "Frauenförderung als Querschnittsaufgabe"

  • Durchführung des "Arbeitkreises Frauen in der Verwaltung"

  • Überprüfung von Stellenausschreibungstexten

  • Beratung der Führungskräfte bei der Umsetzung des Frauenförderplans

  • Beratung der Mitarbeiter/innen zu allen Fragen der Frauenförderung in der Verwaltung
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