Ziele des Frauenförderplans sind:
- Frauen den beruflichen Aufstieg zu erleichtern und ihnen den Zugang zu aufstiegsorientierten und zukunftsträchtigen Tätigkeiten zu ermöglichen.
- Die gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auf beide Geschlechter, so dass Familienarbeit nicht automatisch zu einem Karrierebruch führt.
- Die allmähliche Auflösung der noch immer strikten geschlechtsspezifischen Aufteilung der Beschäftigten in Angehörige typischer Frauen- und typischer Männerberufe.
Dies sind die Aufgabenschwerpunkte, die sich für die Gleichstellungsstelle aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und den formulierten Zielen des Frauenförderplans ergeben:
- Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
- Beratung der Mitarbeiterinnen bei Konflikten/Mobbing am Arbeitsplatz
- Mitwirkung bei Auswahlverfahren zukünftiger Auszubildender
- Durchführung einer Teilpersonalversammlung (1mal jährlich) für weibliche Beschäftigte
- Fortbildung für Mitarbeiterinnen und weibliche Führungskräfte
- Fortbildung für Führungskräfte zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Fortbildung für spezifische Berufsgruppen (z. B. Erzieherinnen)
- Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen
- Veranstaltungen für Auszubildende zum Thema "Gleichstellung von Frau und Mann"
- Mitarbeit bei der Erarbeitung von Personalentwicklungskonzepten, Beurteilungsrichtlinien, Arbeitszeitregelungen, (Re-)Organisationskonzepten
- Controlling hinsichtlich der Umsetzung des Frauenförderplans
- Mitarbeit in der Arbeitsgruppe "Frauenförderung als Querschnittsaufgabe"
- Durchführung des "Arbeitkreises Frauen in der Verwaltung"
- Überprüfung von Stellenausschreibungstexten
- Beratung der Führungskräfte bei der Umsetzung des Frauenförderplans
- Beratung der Mitarbeiter/innen zu allen Fragen der Frauenförderung in der Verwaltung