Dienststelle 52/2 Gutachterausschuss, Bodenverkehr und Verwaltung
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (§ 558 c
BGB). Wird dieser nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, so gilt er als „qualifiziert“ (§ 558 d
BGB).
Federführend bei der Erstellung des Mietspiegels in Herne ist der Fachbereich Vermessung und Kataster.
Der Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern soll den Mietvertragsparteien den Überblick über die Mietentgelte erleichtern und zur Versachlichung bei der eigenverantwortlichen Vereinbarung von Mieten beitragen.
Die im Mietspiegel angegebene Tabelle stellt eine „Übersicht über die üblichen Entgelte“ im Sinne des
BGB dar und enthält Mietwerte je Quadratmeter Wohnfläche und Monat, gestaffelt nach Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit (Baujahr), Größe und Ausstattung der Wohnungen.
Der Mietspiegel wird im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst beziehungsweise er wird seitens der Herausgeber mindestens alle vier Jahre neu erstellt.
Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie kostenlos in der Katasterauskunft des Fachbereichs Vermessung und Kataster. Auskünfte zum Mietspiegel erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Den aktuellen Herner Mietspiegel können Sie hier im
PDF-Format einsehen:
Mietspiegel 2011
Hinweis:
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