Postanschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Dienststelle:
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Rathausstraße 6
44649 Herne
Service-Hotline:
Telefon: 0 23 23 / 16 16 61
Telefax: 0 23 23 / 16 27 04
E-Mail:
fb-stadtplanung-und-bauordnung@herne.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:30 bis 12 Uhr
Zu Vorsprachen bei der Gebäudeaktenverwaltung wird dringend um vorherige telefonische Absprache unter 0 23 23 / 16 46 99, 16 33 25 oder 16 30 24 gebeten. Im Vorfeld von Terminabsprachen verwenden Sie bitte unbedingt den
hier hinterlegten Vordruck (im PDF-Format, 60 kByte) und beachten die darin gemachten Angaben. Der ausgefüllte Vordruck kann per
E-Mail an
bauakten@herne.de übersandt oder an der Pforte des Rathauses Wanne abgegeben beziehungsweise in den dort vorhandenen "Briefkasten" eingeworfen werden.
Gesprächstermine nach Vereinbarung
Nahverkehrsanbindung:
Hier eine
Übersichtskarte im
PDF-Format.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Sie finden uns in unmittelbarer Nähe des Wanne-Eickeler Hauptbahnhofs. Sie erreichen uns mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln, die am Wanne-Eickeler Hauptbahnhof halten. Anschließender Fußweg circa 2 Minuten.
Abteilungen und Bereiche:
- Fachbereichsleitung (51/0)
- Vorbereitende Bauleitplanung (51/1)
- Verbindliche Bauleitplanung (51/2)
- Stadterneuerung (51/3)
- Allgemeine Angelegenheiten (51/4)
- Baugenehmigung und Bauaufsicht (51/5) mit Unterer Denkmalbehörde
Aufgaben:
Vorausschauendes Planen soll Herne für die Einwohner und Einwohnerinnen attraktiv gestalten, ihnen gute Lebensbedingungen und der Wirtschaft optimale Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
Wichtigste Säulen der Stadtplanung sind:
- Planung neuer städtebaulicher Maßnahmen
- Stadterneuerungsmaßnahmen
- Planverfahren nach dem Baugesetzbuch, nach Vorschriften der Landesplanung und nach anderen Gesetzen
- Stadtteilentwicklungspläne
Die Bauaufsicht regelt die Ausführung der baulichen Anlagen auf dem jeweiligen Grundstück. Als Bauaufsichtsbehörde vollzieht der Fachbereich das Planungs- und das Bauordnungsrecht.
Er überwacht die Einhaltung gesetzlicher und technischer Bestimmungen bei der Errichtung , Änderung, Nutzung und Abbruch baulicher Anlagen.
Die Untere Denkmalbehörde mit den Aufgabenschwerpunkten Denkmalschutz und Denkmalpflege ist organisatorisch der Bauaufsicht zugeordnet.
Bei Fragen zu den im Stadtgebiet tätigen Bezirksschornsteinfegermeistern, sowie zu Baulastenerklärungen ist die Abteilung Allgemeine Angelegenheiten Ansprechperson.
Bürger-
Service
Auslegungsstelle für öffentliche Bebauungsplanverfahren; hier können Bürger und Bürgerinnen Anregungen und Bedenken vorbringen.
Neben einer Bauberatung wird Hilfestellung bei denkmalschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Angelegenheiten angeboten.