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Ausführliche Hinweise zur Maklergenehmigung

Information über die Vermittlung von Abfällen

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der Umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen, kurz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) regelt im Wesentlichen die Überwachung von Abfällen zur Beseitigung und von Abfällen zur Verwertung in der Bundesrepublik.

Ein Element dieses Gesetzes ist die Zulassung von Abfallmaklern.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen der Maklerzulassung gemäß § 50 Absatz 1 KrW-/ AbfG vom 27. September 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 2705) geben.

Genehmigungspflicht

Nach § 50 KrW-/ AbfG bedarf das Vermitteln von Abfällen der Genehmigung der zuständigen Behörde, soweit der Makler nicht im Besitz der Abfälle ist, sondern lediglich für Dritte die Verbringung der Abfälle gewerbsmäßig vermitteln will (also keine Händler). Die Genehmigungspflicht gilt nicht für Private oder Institutionen ohne Gewinnausrichtung, wie zum Beispiel Recyclingbörsen.


Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Maklergenehmigung Abfälle gewerbsmäßig vermittelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 61 Absatz 1 Nummer 4 KrW-/ AbfG mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden kann.

Die Genehmigungspflicht reduziert sich nach § 51 Absatz 1 KrW-/ AbfG auf eine Anzeigepflicht, wenn ein Unternehmen Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 Absatz 1 KrW-/ AbfG ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Betrieb für die Maklertätigkeit zertifiziert wurde (bis dato nicht praktiziert).

Allgemeine Hinweise

  • Die Genehmigung gilt bundesweit, soweit nicht anders beantragt.
  • Sie wird für das Unternehmen (nicht Privatperson) erteilt.
  • Sie ist nicht übertragbar.
  • Die Veränderung von Umständen, die für die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sind (zum Beispiel Wechsel eine Geschäftsführers oder einer verantwortlichen Person) und andere Änderungen in den Angaben der Antragsunterlagen (zum Beispiel Änderung des Firmennamens oder der Firmenanschrift) sind unverzüglich anzuzeigen.
    Betreffen die Änderungen den beabsichtigten Wechsel des Genehmigungsinhabers oder eine Änderung der Firma (zum Beispiel Wechsel des Firmeninhabers oder Verschmelzung von Firmen), so ist ein Neuantrag erforderlich.
  • Eine inhaltliche Beschränkung oder Verbindung mit Auflagen ist in der Genehmigung möglich, sofern dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Umwelt erforderlich ist.
  • Maklergenehmigungen, die nach § 12 a KrW-/ AbfG erteilt wurden, haben bis zum Ablauf ihrer Befristung weiter Gültigkeit.


Genehmigungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Genehmigung ist zunächst die Zuverlässigkeit des Antragsteller.


Sofern keine Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers oder einer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person bekannt sind, wird die Genehmigung erteilt. Sind entsprechende Tatsachen bekannt, obliegt es dem Antragsteller, diese zu widerlegen.
Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn entsprechende Tatsachen nachträglich bekannt werden.

Vor Erteilung einer Maklerzulassung ist eine ausreichende Fach- und Sachkunde des Vermittlers nachzuweisen. Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung oder durch den Besuch eines Grundlehrgangs zum aktuellen Abfallrecht (zum Beispiel Betriebsbeauftragter für Abfall oder Lehrgang nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Transportgenehmigungsverordnung (TgV)) erbracht werden (bei dem Lehrgang muss es sich um einen Grundlehrgang handeln, der sich in der Regel über 4 Tage erstreckt). Hiervon betroffen sind die verantwortliche Person und deren Vertreter.

Antragsverfahren

Der Antrag ist mittels Antragsformular mit allen nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz in der Stadt Herne haben.


Das entsprechende Antragsformular ist im Internet abrufbar.

Antragsunterlagen
Erforderliche firmenbezogene Unterlagen beziehungsweise Angaben:
  • Gewerbeanmeldung des Ordnungsamtes
  • Aktueller, beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister (sofern im Handelsregister eingetragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die Firma – nicht erforderlich bei Einzelfirmen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und polizeiliches Führungszeugnis für den/die Betriebsinhaber beziehungsweise den/die Geschäftsführer


Erforderliche Unterlagen beziehungsweise Angaben für die verantwortliche/n Person/en:
  • Vor- und Zuname mit Geburtsdatum
  • Nachweis der Sach-/Fachkunde (siehe Genehmigungsvoraussetzungen)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister


Hinweis:
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnisse dürfen nicht älter als drei Monate sein und müssen im Original vorliegen. Sie sind mir von der Auskunft erteilenden Stelle direkt zuzusenden. Bitte beantragen Sie bei Ihrer zuständigen kommunalen Stelle unter Angabe des Aktenzeichens "(70.1)7050" die Belegart "Zur Vorlage bei einer Behörde".

Gebührenumfang

Für die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte gemäß § 50 Absatz 1 KrW-/AbfG wird gemäß §§ 1 Absatz 1, 9 und 14 des GebG NRW in Verbindung mit der Tarifstelle 28.2.1.24 der AVerwGebO NRW eine Verwaltungsgebühr erhoben.


Der Allgemeine Gebührentarif zur AVerwGebO NRW sieht in den Tarifstelle 28.2.1.24 für die Entscheidung über die Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte einen Gebührenrahmen von 500 bis 1000 Euro vor. Die Gebührenfestsetzung ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.



Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte gemäß § 50 KrW-/ AbfG


Für den Antragsteller (Firma):
  • Antragsformular
  • Gewerbeanmeldung des Ordnungsamtes
  • Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister (nicht bei Einzelpersonenfirma
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Einzelpersonenfirma = Betriebsinhaber)


Für alle Geschäftsführer beziehungsweise Betriebsinhaber:
  • Polizeiliches Führungszeugnis (im Original, Belegart O, nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (im Original, Belegart 9, nicht älter als 3 Monate)


Für die verantwortlichen Personen und deren Vertreter:
  • Polizeiliches Führungszeugnis (im Original, Belegart O, nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (im Original, Belegart 9, nicht älter als 3 Monate)
  • Fachkunde (siehe Hinweis)


Hinweise zur Fachkunde:
Ausreichender Sach-/Fachkunde auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft kann durch langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft erlangt worden sein. Die einschlägige Tätigkeit (Berufserfahrung) muss mindestens 10 Jahre betragen oder - bei kürzerer Tätigkeit - durch ein abgeschlossenes Studium ergänzt werden.

Bitte fügen Sie - soweit vorhanden - entsprechende Belege (Arbeitsverträge, Bescheinigungen früherer Arbeitgeber, Arbeitsplatzbeschreibungen et cetera) bei.

Sollten keine 10 Jahre Berufserfahrung nachgewiesen können, so besteht die Möglichkeit, die Sach-/Fachkunde durch einen Lehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall gem. §§ 54, 55 KrW- / AbfG oder einen Lehrgang nach § 3 Absatz 1 TgV oder nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachzuweisen (anerkannte Lehrgangsanbieter siehe unten).

Hinweise zu den Auskünften aus dem Gewerbezentralregister und den Führungszeugnissen:
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnisse dürfen nicht älter als 3 Monate sein und müssen im Original vorliegen. Sie sind mir von der auskunfterteilenden Stelle direkt zuzusenden. Bitte beantragen Sie bei Ihrer kommunalen Stelle unter Angabe des Aktenzeichens "(70.1)7050" die Belegart "Zur Vorlage bei einer Behörde".

Folgende Institute bieten Fachkundelehrgänge im Sinne der TgV beziehungsweise EfbV an:

Fachkundelehrgänge
Lehrgangsanbieter Straße Postleitzahl Ort Telefon Grundlehrgang EfbV/ TgV Folgelehrgang EfbV/ TgV
BEW GmbH Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft Dr. Detlev-Carsten-Rohwedder-Straße 70 47228 Duisburg 0 20 65 / 77 00 Ja Ja
TÜV Akademie Rheinland GmbH Am Grauen Stein 51105 Köln 02 21 / 8 06 30 00 Ja Ja
BVSE recyconsalt GmbH Hohe Straße 73 53119 Bonn 02 28 / 9 88 49 19 Ja Ja
Entsorga GmbH (Anerkennung noch durch NRW) Tempelhofer Ufer 37 10963 Berlin 0 30 / 5 90 03 35 91 Ja Ja
Concada GmbH Hauert 9 44227 Dortmund 02 31 / 7 25 47 10 Ja Ja
Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH Gartenstraße 4 a 50181 Bedburg/Erft 0 22 72 / 48 18 Ja Ja
TÜV Akademie GmbH Hansastraße 37 - 41 44866 Bochum 0 23 27 / 6 70 90 Ja Ja
TÜV Nord Akademie Böttcherstraße 11 33609 Bielefeld 05 21 / 78 62 93 Ja Ja
Haus der Technik e. V. Hollestraße 1 45127 Essen 02 01 / 1 80 31 Ja Ja
proenvi Gesellschaft für Umweltberatung mbH Augustastraße 22 42655 Solingen 02 12 / 3 83 37 07 Ja Ja
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Westfalen-Lippe e. V. Haferlandweg 8 48155 Münster 02 51 / 6 06 10 Ja Ja
Handwerkskammer Bildungszentrum Münster Echelmeyerstraße 1 - 2 48163 Münster 02 51 / 70 50 Nein Ja
DEKRA Akademie GmbH Düsseldorf Ronsdorfer Straße 4 40233 Düsseldorf 02 11 / 9 83 08 00 Ja Ja
uventus GmbH Am Wiesenbusch 2 45966 Gladbeck 0 20 43 / 94 41 60 Nein Ja
Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH Erkrather Straße 141 40233 Düsseldorf 02 11 / 7 34 74 43 Ja Ja
AV.E Eigenbetrieb Kreis Paderborn Alte Schanze 33106 Paderborn 0 52 51 / 1 81 20 Ja Ja
ENVIZERT GmbH Borkener Straße 68 48653 Coesfeld 0 25 41 / 9 49 90 Nein Ja
Büro für Umweltschutzberatung Dirk Wiethof Ringstraße 68 32549 Bad Oeynhausen 0 57 31 / 74 14 76 Nein Ja
IGS Service KG Am Justizzentrum 5 50939 Köln 02 21 / 9 41 50 86 Ja Nein
Entsorgergemeinschaft Bau e. V. Kronenstraße 55 - 58 10117 Berlin 0 30 / 2 03 14 Ja Ja
AMS Akademie M. Schlösser Höniger Weg 9 52224 Stolberg 0 24 08 / 56 81 Nein Ja
Entsorgergemeinschaft ESN Berliner Allee 48 40212 Düsseldorf 02 11 / 82 89 53 24 Ja Ja
Afu Beratung GmbH Grenzstraße 47 47799 Krefeld 0 21 51 / 65 28 40 Ja Ja
Dr. Anja Rohen Fischerstraße 4 a 46509 Xanten 0 28 01 / 70 65 30 Ja Ja
Dr. Opladen und Partner Im Dahlacker 63 46519 Alpen 0 28 02 / 80 97 85 Nein Ja
AGR Service GmbH Gildehofstraße 1 45127 Essen 02 01 / 2 42 96 Nein Ja
Nagel Institut für Umweltrecht GmbH Markt 1 45612 Recklinghausen 0 23 61 / 2 59 02 Ja Ja
Technische Akademie Wuppertal e. V. Hubertusallee 18 42117 Wuppertal 02 02 / 7 49 50 - -
Baumeister Rechtsanwälte Piusallee 8 48147 Münster 02 51 / 48 48 80 Nein Ja
Deutscher Umweltdienst e. V. Hauptstraße 65 53804 Much 0 22 45 / 91 30 91 Ja Ja



Ansprechperson:
Dirk Szokala
Telefon: 0 23 23 / 16 23 13
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 21
E-Mail: dirk.szokala@herne.de
Anschrift: Stadt Herne
Fachbereich Umwelt
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde -
Bahnhofstraße 120
44629 Herne
E-Mail: umweltamt@herne.de 

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