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Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

Titelbild der Broschüre mit der Zeichnung eines undichten Hausanschlusses

Das Abwasser in Nordrhein-Westfalen gelangt durch private Abwasserleitungen vom eigenem Grundstück in die öffentliche Kanalisation und zu den Kläranlagen. Die privaten Leitungen summieren sich auf eine Länge von geschätzt 200.000 Kilometern. Undichte Leitungen können deshalb zu erheblichen Schädigungen führen. Entweder tritt Schmutzwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser. Oder Grundwasser dringt in die Leitungen ein (sogenanntes Fremdwasser) und belastet unnötig die Leitungssysteme und Kläranlagen.

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unternehmen deshalb große Anstrengungen, um schadhafte Abwasserkanäle zu sanieren. Nachhaltig ist die Sanierung des Gesamtsystems jedoch nur, wenn auch die privaten Abwasserleitungen intakt sind.

Es ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben, dass Abwasserleitungen grundsätzlich dicht sein müssen. Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser muss der Grundstückseigentümer regelmäßig auf Dichtheit prüfen lassen.

Nach Landeswassergesetz NRW müssen bis Ende 2015 alle privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit geprüft werden. Die Stadtentwässerung Herne hat durch Erlass einer neuen Fristensatzung diese Regelung außer Kraft gesetzt.

Die Fristensatzung legt anhand eines Straßenverzeichnisses fest, zu welchem Zeitpunkt die Abwasserleitungen in der jeweiligen Straße auf Dichtheit geprüft sein müssen. Jeder Grundstückseigentümer in Herne wird circa ein Jahr vor Ablauf der Frist von der Stadtentwässerung Herne angeschrieben und aufgefordert eine Dichtheitsprüfung einzureichen. Die im Straßenverzeichnis angegebene Frist ist für die erstmalige Prüfung. Eine Wiederholungsprüfung ist nach spätestens 20 Jahren erforderlich.

Das Straßenverzeichnis mit den jeweiligen Fristen und weitere aktuelle Informationen sowie die zuständige Ansprechperson für Herne finden Sie auf den Internetseiten der Stadtentwässerung Herne.

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen informiert umfassend auf seiner Internetseite www.buergerinfo-abwasser.de über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung.

Daneben hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen eine Broschüre Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer herausgegeben. Sie informiert vor allem Hausbesitzer über die Pflicht, die Leitungen regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren. Die Broschüre gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können und wer die Prüfung vornehmen kann. Zudem informiert sie über Fristen, Kosten und das weitere Vorgehen bei defekten Rohren.

Die Prüfung der Leitungen muss durch sachkundige Personen erfolgen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat deshalb im Internet eine Liste der registrierten sachkundigen Personen eingestellt, die ständig aktualisiert wird. Sie finden sie unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm.  

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