Der Abbruch von Anlagen und Gebäuden über 300
m3 umbauter Raum ist genehmigungspflichtig und durch einen schriftlichen Antrag auf entsprechendem Formblatt in dreifacher Ausfertigung zu beantragen.
Die erteilte Genehmigung ist drei Jahre gültig. Auf schriftlichen Antrag ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar, wenn sich die Rechtslage nicht verändert hat.
Servicezeiten Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Rathausstraße 6 -
(Anfahrtskizze)
44649 Herne
- Rathaus Wanne -
Bauberatung: Montag von 8 bis 16 Uhr
Baugenehmigung und Bauaufsicht: Raum 42/43
Unter Denkmalbehörde: Raum 31/32/33
Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarung
Baugenehmigung und Bauaufsicht
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon:
Team West 0 23 23 / 16 30 39
Team Ost 0 23 23 / 16 30 43
Telefax 0 23 23 / 16 27 04
Aus der
Übersichtskarte können Sie ersehen, welches Team für Ihren Bereich zuständig ist.
Unter Denkmalbehörde
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon: 0 23 23 / 16 30 21, 16 30 22, 16 30 23
Telefax: 0 23 23 / 16 27 04
Zum Formular
Abbruchantrag
Zum Formular
Statistikbogen
(dieser Erhebungsbogen wird durch einen Link auf die Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt)
Rechtsgrundlagen: BauO NRW,
BauPrüfVO
Voraussetzungen für die Bearbeitung:
Die Bauvorlagen sind durch einen Entwurfsverfasser einzureichen und zu unterzeichnen.
Mindestanforderungen:
- Abbruchantrag nach
BauPrüfVO,
- unbeglaubigter aktueller Flurkartenauszug mit Darstellung des Vorhabens,
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100,
- Abrissbeschreibung,
- Rauminhalt,
- Benennung des Abbruchunternehmers,
- Statistikbogen.
Kosten:
Gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung
NRW beträgt die Gebühr mindestens 50 Euro. Der Höchstbetrag liegt zurzeit bei 1.500 Euro.
Die Höhe der Gebühr errechnet sich nach Schwierigkeit und Umfang der baurechtlichen Prüfung.