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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Bauaufsichtsbehörden sind in das Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz als "Gehilfen der Grundbuchämter" eingebunden. Da deren Bedienstete in aller Regel nicht über die Kenntnisse verfügen, um die bautechnischen Einzelheiten der Aufteilung beurteilen zu können, verlangen die §§ 7 Absatz 4 und 32 Absatz 2 WEG, dass der Eintragungsbewilligung ein "Aufteilungsplan" und eine "Abgeschlossenheitsbescheinigung" beizufügen sind.
Mit der Bescheinigung und den zugehörigen Bauzeichnungen wird das Vorliegen der Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit bestätigt. Bei der Erteilung der Bescheinigung muss die Bauaufsichtsbehörde größte Sorgfalt walten lassen, da durch die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung nach § 7 Absatz 3 WEG der zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gehörende Aufteilungsplan einbezogen und somit Inhalt des Grundbuches wird. Nur aus dem Aufteilungsplan lassen sich das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum entnehmen und im Falle späterer Streitigkeiten die genauen Grenzen des jeweiligen Sondereigentums feststellen.
Es ist ein Termin bei der Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht und Denkmalschutz zu empfehlen.

Servicezeiten Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung


Rathausstraße 6 - (Anfahrtskizze)
44649 Herne
- Rathaus Wanne -

Bauberatung: Montag von 8 bis 16 Uhr
Baugenehmigung und Bauaufsicht: Raum 42/43
Unter Denkmalbehörde: Raum 31/32/33

Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarung

Baugenehmigung und Bauaufsicht
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon:
Team West 0 23 23 / 16 30 39
Team Ost 0 23 23 / 16 30 43
Telefax 0 23 23 / 16 27 04
Aus der Übersichtskarte können Sie ersehen, welches Team für Ihren Bereich zuständig ist.

Unter Denkmalbehörde
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon: 0 23 23 / 16 30 21, 16 30 22, 16 30 23
Telefax: 0 23 23 / 16 27 04

Zum Formular "Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung" (Klicken Sie bitte hier)

Rechtsgrundlagen: WEG, BauO NRW, VVBauO NRW


Voraussetzungen für die Bearbeitung:

Hinweise für die genaue Anfertigung von Aufteilungsplänen erhalten Sie bei der Bauberatung des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung

Kosten:
Ausfertigung eines Aufteilungsplanes 50 Euro,
- jede weitere Ausfertigung 30 Euro.

Entscheidung über die Entscheidung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- je Sondereigentumsanteil 50 Euro
- je Sondereigentumsanteil im Bestand 100 Euro
- je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheigung 30 Euro

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