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Dienstleistungen

Anmeldung bei der Meldebehörde


Lebenslage: Bauen, Wohnen und Umziehen
Dezernat: Dezernat II
Bezeichnung: 24 Fachbereich Bürgerdienste
Abteilung: 24/1 Einwohnerwesen, Bürgerberatung
Sachgebiet: Meldewesen
Ansprechperson: Mitarbeiter des Fachbereiches 24/1
Telefon: 0 23 23 / 16 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 23 31
E-Mail: einwohneramt@herne.de
Homepage: Bürgerdienste

Zeiten

Verwaltungsgebäude und Rathaus Wanne
Montag bis Mittwoch von 8 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Rechtsgrundlage

Meldegesetz NRW, Melderechtsrahmengesetz, Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DVO MG NRW), Anlage 7 DVO MG NRW

Voraussetzungen

Personalausweis, Pass, Kinderausweis oder Personenstandsurkunde der anzumeldenden Person

Kosten/Gebühren

keine

Wichtige Hinweise

Eine Anmeldung soll bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Die Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheins bei der Meldebehörde kann aber auch mit formloser Vollmacht des Meldepflichtigen gegenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen.

 
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