Aufnahme von Anträgen auf Altersrente und Weiterleitung an den zuständigen Rentenversicherungsträger
Es gibt zur Zeit fünf verschiedene Altersrenten, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr und spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres beantragt werden können.
- Regelaltersrente
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Allgemeiner Hinweis für alle Antragsarten:
Bitte stellen Sie den Antrag auf Altersrente 3 bis 3,5 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
Die Altersrenten sind an unterschiedliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen und persönliche Bedingungen gebunden.
Es führt zu weit, hier alle Rentenarten genau zu erläutern, da insbesondere seit Erlass des „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes“ noch mehr Besonderheiten und Vertrauensschutzregelungen eingerichtet wurden.
Jeder Versicherungsfall ist anders und individuell.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes tragen dem Rechnung.
In einem persönlichen Beratungsgespräch weisen sie auf alle Besonderheiten hin und stellen es auf Ihre persönliche Situation ab. Die notwendigen Anträge werden dann mit Ihnen und für Sie aufgenommen.
Folgende Unterlagen werden zu jeder Vorsprache benötigt:
- Personalausweis
- Renteninformation bzw. der aktuelle Versicherungsverlauf
- Familienbuch
- *Nachweise einer Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief u. ä.)
- *Nachweise über Schul- und Studienzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres
- IBAN
und BIC (ist dem Kontoauszug zu entnehmen)
- Ihre persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
- *eventuell Nachweis einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50%
- *Nachweise über eigenes Einkommen
Mit *gekennzeichnete Unterlagen bitte im Original und Fotokopie mitbringen.