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Dienstleistungen

Altersrente

Aufnahme von Anträgen auf Altersrente und Weiterleitung an den zuständigen Rentenversicherungsträger

Es gibt zur Zeit fünf verschiedene Altersrenten, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr und spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres beantragt werden können.
  • Regelaltersrente
  • Altersrente für Frauen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Allgemeiner Hinweis für alle Antragsarten:
Bitte stellen Sie den Antrag auf Altersrente 3 bis 3,5 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Lebenslage: Arbeit und Beruf, Familie und Partnerschaft, Leben mit Handicap
Dezernat: Dezernat II
Bezeichnung: 24 Fachbereich Bürgerdienste
Abteilung: 24/4 Versicherungsamt
Ansprechperson: Wertenbruch, Gertrud
Telefon: 0 23 23 / 16 34 05
Telefax: 0 23 23 / 16 29 32
E-Mail: gertrud.wertenbruch@herne.de
Zusatz: Weitere Ansprechpersonen
Homepage: Gesetzliche Ansprüche

Zeiten

Freiligrathstraße 12:
Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und für Berufstätige von 15:30 bis 18 Uhr


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch VI

Voraussetzungen

Die Altersrenten sind an unterschiedliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen und persönliche Bedingungen gebunden.

Es führt zu weit, hier alle Rentenarten genau zu erläutern, da insbesondere seit Erlass des „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes“ noch mehr Besonderheiten und Vertrauensschutzregelungen eingerichtet wurden.

Jeder Versicherungsfall ist anders und individuell.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes tragen dem Rechnung.
In einem persönlichen Beratungsgespräch weisen sie auf alle Besonderheiten hin und stellen es auf Ihre persönliche Situation ab. Die notwendigen Anträge werden dann mit Ihnen und für Sie aufgenommen.

Folgende Unterlagen werden zu jeder Vorsprache benötigt:
  • Personalausweis

  • Renteninformation bzw. der aktuelle Versicherungsverlauf

  • Familienbuch

  • *Nachweise einer Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief u. ä.)

  • *Nachweise über Schul- und Studienzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres

  • IBAN
  • und BIC (ist dem Kontoauszug zu entnehmen)
  • Ihre persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke

  • Mitgliedskarte der Krankenkasse

  • *eventuell Nachweis einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50%

  • *Nachweise über eigenes Einkommen

Mit *gekennzeichnete Unterlagen bitte im Original und Fotokopie mitbringen.
 
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