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Aufgaben

Die Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung sind gesetzlich geregelt:

Auszug aus dem § 95 Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie wacht darüber, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt, Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt; sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.

Wir stehen den Beschäftigten der Stadt Herne helfend und beratend zur Seite

bei Anträgen an die Versorgungsverwaltung und Arbeitsverwaltung
  • auf Feststellung einer Schwerbehinderung
  • auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung und/oder weiterer gesundheitlicher Merkmale
  • zur Ausstellung eines - neuen - Schwerbehindertenausweises
  • im Widerspruchsverfahren
  • auf Feststellung einer Gleichstellung


in allgemeinen Personalangelegenheiten
  • Sie bewerben sich um eine Stelle und nehmen an einem Vorstellungsgespräch teil,
  • Sie werden wegen Fehlzeiten zu einem Gespräch eingeladen,
  • Sie sollen an einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden,
  • Ihr Vorgesetzter fordert Sie auf, Überstunden zu leisten, die Sie behinderungsbedingt nicht leisten können.


Die Schwerbehindertenvertretung muss bei diesen Angelegenheiten beteiligt werden. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an!

bei behinderungsbedingten Gestaltungen oder Umgestaltungen Ihres Arbeitsplatzes
Wir besuchen Sie an Ihrem Arbeitsplatz, stellen den Kontakt zum Integrationsamt und den Fachdiensten her und helfen Ihnen bei der Auswahl der notwendigen Hilfsmittel und der Beantragung der Kostenübernahme.

bei Kontaktvermittlung zu anderen Behörden und Institutionen
Wir können Ihnen sicherlich auch Adressen oder Ansprechpartner von anderen Behörden und Institutionen, die sich mit Schwerbehindertenangelegenheiten befassen, nennen und Kontakte herstellen.


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