Wichtige Hinweise .
Seitenübergreifende Links .
Suchfunktion .
Rechte Spalte / Module .

Veranstaltungen

Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 . 1 . 2 . 3 . 4 . 5 . 6 .
7 . 8 . 9 . 10 . 11 . 12 . 13 .
14 . 15 . 16 . 17 . 18 . 19 . 20 .
21 . 22 . 23 . 24 . 25 . 26 . 27 .
28 . 29 . 30 . 31 . 1 . 2 . 3 .
Event Suchfunktion .
Dokumenteninhalt .

Ausschreibungs-ABC

Informationen zum Thema Ausschreibungen
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema Ausschreibungen. Einige "Fachbegriffe" werden erläutert und Abläufe im Ausschreibungsverfahren dargestellt. Wenn Sie noch weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich einfach an die Submissionsstelle der Stadt Herne. Dort wird man Ihnen gern weiterhelfen.

Angebotsabgabe:
Die Abgabe der Angebote sollte nach Möglichkeit eine Viertelstunde vor dem Eröffnungstermin bei der Submissionsstelle der Stadt Herne (Rathaus Herne, Zimmer 422) erfolgen.
Angebote können nur gewertet werden, wenn sie der Verhandlungsleitung bei Öffnung des ersten Angebotes vorliegen. Verspätet abgegebene oder eingereichte Angebote dürfen nicht gewertet werden!
Die Verantwortung für einen rechtzeitigen Zugang des Angebotes bei der Submissionsstelle trägt der Bieter.
Damit das Angebot der richtigen Eröffnungsverhandlung zugeordnet werden kann, verwenden Sie bitte den mit den Ausschreibungsunterlagen ausgegebenen Rückumschlag der Stadt Herne, auf dem Ihre Absenderadresse und eine Kurzbezeichnung der Maßnahme vermerkt sind. Eigene Umschläge versehen Sie bitte mit dem Hinweis "Angebot - nicht öffnen" und der Kurzbezeichnung beziehungsweise dem Submissionstermin der Maßnahme, damit Ihr Angebot nicht bereits vor dem Submissionstermin geöffnet wird und dann nicht gewertet werden kann.

Angebotseröffnung / Submission:
Angebotseröffnungen nach der VOB finden bei der Submissionsstelle der Stadt Herne im Herner Rathaus, 3. Etage, Zimmer 422 statt. An dieser Angebotseröffnung können Sie als Bieter oder ein von Ihnen Bevollmächtigter teilnehmen.
Bei Angebotsöffnungen von Ausschreibungen nach der VOL sind Bieter nicht zugelassen.

Beschränkte Ausschreibung:
Bei Beschränkter Ausschreibung werden (Bau-)Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben, gegebenenfalls nach öffentlicher Aufforderung, Teilnahmeanträge zu stellen (Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb).

Freihändige Vergabe:
Bei Freihändiger Vergabe werden (Bau-)Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben, gegebenenfalls nach öffentlicher Aufforderung, Teilnahmeanträge zu stellen (Freihändige Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb).

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können sich Bewerber/Bieter an die
Bezirksregierung Arnsberg, - Dezernat 63 - , Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg wenden.

Öffentliche Ausschreibung:
Bei Öffentlicher Ausschreibung werden (Bau-)Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

Submissionsergebnis:
Bei Ausschreibungen nach der VOB können Sie als Bieter im Anschluss an den Submissionstermin das Submissionsergebnis erfragen. Sie können bereits mit der Abgabe Ihres Angebotes oder im Anschluss daran schriftlich bitten, Ihnen nach der Öffnung der Angebote das Submissionsergebnis zuzufaxen.

Bei Ausschreibungen nach der VOL darf die Niederschrift über die Angebotsöffnung den Bietern nicht zugänglich gemacht werden. Als Bieter können Sie jedoch beantragen, dass Ihnen die Ablehnung Ihres Angebotes nach Zuschlagserteilung unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird.
Unter den Voraussetzungen des § 27 VOL/A können Ihnen zudem noch weitere Informationen bekannt gegeben werden.

Teilnahmewettbewerb:
Soweit es zweckmäßig erscheint, kann bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorangestellt werden. Hierbei fordert der Auftraggeber zunächst durch öffentliche Bekanntmachung interessierte Unternehmer auf, Teilnahmeanträge zu stellen.
Dies bedeutet konkret, dass ein Bewerber anhand der im Veröffentlichungstext des Teilnahmewettbewerbs geforderten Referenzen, Nachweise oder Unterlagen einen Teilnahmeantrag (eine "Bewerbung") zusammenstellt und der Submissionsstelle bis zum angegebenen Einreichungstermin übermittelt.
Aus den eingehenden Anträgen wählt der Auftraggeber dann eine angemessene Anzahl fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bewerber aus und tritt dann mit diesen in die Beschränkte Ausschreibung bzw. Freihändige Vergabe ein.
Im Gegensatz zur Öffentlichen Ausschreibung findet hier eine Eingrenzung des Bewerberkreises statt, indem eine Vorauswahl getroffen wird.

Veröffentlichung:
Die "Öffentlichen Ausschreibungen" der Stadt Herne finden Sie auch in folgenden Printmedien:

  • Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH, Postfach 20 01 80, 40099 Düsseldorf
  • Submissions-Anzeiger, Verlag und Druckerei Hintze GmbH, Postfach 20 16 65, 20243 Hamburg
  • subreport, Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1 - 15, 51103 Köln
  • bi Ausschreibungsblatt, Faluner Weg 33, 24109 Kiel
  • Europaweite Ausschreibungen: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 2. Rue mercier, 2985 Luxemburg


Zuschlags- und Bindefrist:
Unter Zuschlagsfrist versteht man den Zeitraum, der dem Auftraggeber bis zur Auftragserteilung zur Prüfung zur Verfügung steht, welches der eingereichten Angebote er annehmen bzw. mit welchem der Bieter er den beabsichtigten Vertrag abschließen, d. h. wem er den Zuschlag erteilen will.
Die Bindefrist ist der Zeitraum, in dem die Bieter ihrerseits an ihre Angebote gegenüber dem Auftraggeber gebunden sind. Sie stimmt in der Regel mit der Zuschlagsfrist überein.

Rechtliches:
Die Ausschreibungsverfahren sind durch den Wettbewerbscharakter und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vergabevorschriften sehr stark normiert, so dass eine exakte Einhaltung der Vergaberegeln und Abläufe erforderlich ist. 

Fußzeile .
TagCloud .