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Auszug aus der Liegenschaftskarte

Kartenausschnitt aus der Flurkarte

Die Liegenschaftskarte wird auch als Katasterkarte oder Flurkarte bezeichnet. Sie enhält alle Flurstücke und Gebäude in ihrer geometrischen Form. Sie erstreckt sich über den gesamten städtischen Katasteramtsbezirk. Seit ihrer Entstehung im vorletzten Jahrhundert wird sie ständig aktualisiert. Mittlerweile liegt sie für einen großen Teil der Gemeinden digital geführt vor. Jeder Bürger kann sie einsehen und Auszüge gegen Gebühr beantragen. Meist werden diese Auszüge für Bauanträge, Beleihungen und Kaufverträge benötigt.

Der Auszug kann von Ihnen persönlich oder schriftlich (mit persönlicher Unterschrift) in der Katasterauskunft beantragt werden. Die Karte kann je nach Gebiet als Ausdruck oder als digitaler Datensatz abgegeben werden. Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW
abgerechnet.

Hinweis: Zur Beantragung einer Baugenehmigungen wird in der Regel ein Lageplan benötigt. Nur bei kleineren Baumaßnahmen kann ein beglaubigter Auszug aus der Katasterkarte als Grundlage für diesen Lageplan dienen. Für größere Baumaßnahmen ist ein Plan erforderlich, der über den Inhalt der Katasterkarte hinaus auch bauordnungsrechtliche Angaben enthält. Einen Lageplan zum Bauantrag können Sie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Fachbereich Vermessung und Kataster beantragen.


Wegen einer Programmumstellung ist leider bis auf Weiteres keine telefonische Auskunft möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Dienststelle:
Fachbereich Vermessung und Kataster
Richard-Wagner-Straße 10
44651 Herne

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache

Katasterauskunft:
Bettina Giannuzzi
E-Mail: bettina.gianuzzi@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 46 18
Raum 3 

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