In Herne gilt folgende Regelung für das Autowaschen außerhalb von Waschanlagen:
Jeder darf Oberwäschen (aber keine Motor- und Unterbodenwäsche!) an Privatfahrzeugen auf versiegelten Flächen, die an die städtische Kanalisation angeschlossen sind, durchführen.
Das in manchen Medien immer wieder beschriebene Verbot des Autowaschens auf der Straße ist lediglich bei einigen Städten festgelegt, deren Kanalisation als sogenanntes Trennsystem (getrennte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser) konzipiert ist. Für das Stadtgebiet Herne gibt es kein entsprechendes, flächendeckendes System, daher wäre ein Verbot der privaten Autowäsche abwassertechnisch nicht sinnvoll.
Das beim Autowaschen anfallende Waschwasser darf aber auf keinen Fall direkt im Boden versickern und so das Grundwasser verunreinigen!
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