Für Werbeanlagen, die größer als 1
m2 sind und sich nicht in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- oder Industriegebiet an der Stätte der Leistung befinden, ist ein spezieller Antrag zu stellen.
Die Bauvorlagen sollen durch einen Entwurfsverfasser erstellt werden. Dies ist in der Regel der Hersteller der Werbeanlagen.
Servicezeiten Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Rathausstraße 6 -
(Anfahrtskizze)
44649 Herne
- Rathaus Wanne -
Bauberatung: Montag von 8 bis 16 Uhr
Baugenehmigung und Bauaufsicht: Raum 42/43
Unter Denkmalbehörde: Raum 31/32/33
Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarung
Baugenehmigung und Bauaufsicht
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon:
Team West 0 23 23 / 16 30 39
Team Ost 0 23 23 / 16 30 43
Telefax 0 23 23 / 16 27 04
Aus der
Übersichtskarte können Sie ersehen, welches Team für Ihren Bereich zuständig ist.
Unter Denkmalbehörde
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon: 0 23 23 / 16 30 21, 16 30 22, 16 30 23
Telefax: 0 23 23 / 16 27 04
Zum Formular
Bauantrag Werbeanlage
Rechtsgrundlagen: BauGB,
BauO NRW,
BauNVO,
BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften
Voraussetzungen für die Bearbeitung:
Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich und auf entsprechendem Formblatt in dreifacher Ausführung einzureichen.
Mindestanforderungen:
- unbeglaubigter aktueller Flurkartenauszug
- Lageplan auf Grundlage der Flurkarte mit Einzeichnung des Standortes
- Bauzeichnungen
M. 1:100
- farbiges Lichtbild oder Lichtbildmontage
- Beschreibung der Werbeanlage
- Herstellungskosten
Kosten:
Die anfallende Gebühr beträgt 6
% der Herstellungssumme, jedoch mindestens 50 Euro.