Zwecks Klärung baurechtlicher oder planungsrechtlicher Fragen kann eine Bauvoranfrage gestellt werden, die kostenpflichtig beschieden wird. Der erteilte Vorbescheid gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren und ist auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängerbar, sofern sich die Rechtslage nicht wesentlich geändert hat.
Die Bauvorlagen sollen je nach Umfang durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden. Es wird empfohlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung beraten zu lassen, da in vielen Fällen dann keine schriftliche Anfrage mehr notwendig ist.
Servicezeiten Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Rathausstraße 6 -
(Anfahrtskizze)
44649 Herne
- Rathaus Wanne -
Bauberatung: Montag von 8 bis 16 Uhr
Baugenehmigung und Bauaufsicht: Raum 42/43
Unter Denkmalbehörde: Raum 31/32/33
Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarung
Baugenehmigung und Bauaufsicht
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon:
Team West 0 23 23 / 16 30 39
Team Ost 0 23 23 / 16 30 43
Telefax 0 23 23 / 16 27 04
Aus der
Übersichtskarte können Sie ersehen, welches Team für Ihren Bereich zuständig ist.
Unter Denkmalbehörde
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon: 0 23 23 / 16 30 21, 16 30 22, 16 30 23
Telefax: 0 23 23 / 16 27 04
Zum Formular "Antrag auf Vorbescheid - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren"
(Klicken Sie bitte hier)
Zum Formular "Antrag auf Vorbescheid - Sonderbau"
(Klicken Sie bitte hier)
Zum Formular "Antrag auf Vorbescheid - Werbeanlage" (Das Formular wird in Kürze zur Verfügung gestellt)
Rechtsgrundlagen: BauGB,
BauNVO,
BauO NRW,
BauPrüfVO
Voraussetzungen für die Bearbeitung:
Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Fragestellung des Antrages ab und kann von einem Lageplan auf Grundlage der aktuellen Flurkarte bis zu vollständigen, mit einem Bauantrag vergleichbaren Unterlagen reichen. Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich und auf einem entsprechenden Formblatt in dreifacher Ausführung einzureichen.
Mindestanforderungen:
Antrag mit genauer Fragestellung, aktueller unbeglaubigter Flurkartenauszug, Lageplan auf Grundlage der Flurkarte, einfache Bauzeichnungen, cbm-umbauter Raum/ qm-Nutzfläche.
Die Bauaufsicht ist berechtigt, zur Prüfung weitere Unterlagen anzufordern.
Kosten:
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage sind abhängig von der Art der Fragestellung, dem Prüfumfang und dem Wert der baulichen Anlagen. Sie liegen bei mindestens 50 Euro und können bis zu 100% der Gebühr für die Erteilung einer Bau- oder Abbruchgenehmigung bzw. der Genehmigung einer Nutzungsänderung betragen.