Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sind im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) geregelt. Danach sind gemäß § 9 Absatz 2 LImSchG in der Zeit von 22 bis 6 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die nächtliche, störende Betätigung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist. Typische Beispiele für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sind wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen.
Ergänzend zu der Nachtarbeitsgenehmigung gemäß § 9 Absatz 2 LImSchG sollten Sie gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung gemäß § 7 Absatz 2 der Geräte und Maschinenlärmschutz-Verordnung nach der 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) beantragen.
Sie ist erforderlich, wenn in reinen oder allgemeinen Wohngebieten oder Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig im Freien mit Geräten und Maschinen, die im Anhang der 32. BImSchV aufgeführt sind, gearbeitet werden soll.
Diese Ausnahmegenehmigung müssen Sie grundsätzlich nicht beantragen, wenn Sie eine Baustelle an Straßen- und Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung, beispielsweise Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten) und Schienenwegen für den Personen- und Güterfernverkehr betreiben.
Zu beachten ist, dass im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung dem Interesse an einer ungestörten Nachtruhe beträchtliche Bedeutung beigemessen wird. Die Gründe für eine Nachtausnahmegenehmigung müssen daher schon gewichtig sein.
Durch rechtzeitige Antragstellung und durch Beifügen der erforderlichen Unterlagen, welche die Notwendigkeit und den Umfang der Nachtarbeit beziehungsweise der Arbeit belegen, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen und in Ihrem Sinne erfolgreichen Antragsbearbeitung bei.
Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein Antragsformular mit Auflistung der erforderlichen Angaben beziehungsweise Unterlagen online zur Verfügung.
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