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Bearbeitung von Nachbarbeschwerden im Bereich Immissionsschutz

Rauchender Schornstein

Der Betrieb technischer Anlagen kann Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen verursachen. Diese Immissionen dürfen in der Nachbarschaft nicht zu Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen führen. Der Begriff Nachbarschaft bezieht sich dabei nicht nur auf Menschen. Auch Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind hier gemeint.

Sind Sie von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen oder ähnlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb betroffen?

Dann wenden Sie sich an den Fachbereich Umwelt der Stadt Herne. Diese Dienststelle prüft, ob die gewerbliche Anlage schädliche Umwelteinwirkungen verursacht. Dabei wird der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage kontrolliert. Die Behörde stellt fest, ob Regelungen zum Schutz der Nachbarn erforderlich sind. Wenn schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, werden Anordnungen getroffen, die bis zur Stilllegung der Anlage führen können.

Sie können auch das folgende Online-Formular ausfüllen. Bitte schildern Sie die Art der Beeinträchtigung möglichst genau. Wenn Sie Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse hinterlassen, können wir Sie bei Rückfragen erreichen und Sie über die weitere Bearbeitung unterrichten. 

Ihre Beschwerde





 

Nach unserer Erfahrung gibt in der überwiegenden Anzahl der Fälle der Lärm Anlass zur Beschwerde. Es handelt sich um Gewerbe-, Verkehrs-, Sport- und Freizeitlärm. Zu den entsprechenden Lärmquellen sind Grenz- und Richtwerte in den Regelwerken zum Lärmschutz festgesetzt. Diese Grenz- und Richtwerte variieren und beziehen sich auf die sogenannte Gebietseinstufung einer Fläche, die zum Wohnen oder Produzieren bestimmt ist.
Das Gesetz gibt vor, welche Lärmwerte Sie in Gebieten wie zum Beispiel Wohngebieten, Mischgebieten oder Gewerbegebieten hinzunehmen haben. Besonders an den Schnittstellen von Gewerbe - und Wohnbebauung ergeben sich Konfliktsituationen. Die einen möchten ‚in Ruhe‘ produzieren, die anderen ihren Feierabend genießen.
Für die Überprüfung einer Lärmbeschwerde ist in der Regel eine Lärmmessung erforderlich. Dazu müssen wir mit einem Schallpegelmesser in Ihrer Wohnung die Geräusche des benachbarten Betriebes erfassen.

Was Sie beachten sollten:

Gewisse Beeinträchtigungen und Belästigungen durch Immissionen sind unter dem Gebot der gegenseitigen Duldung und Rücksichtnahme als zumutbar zu bezeichnen. Derartigen Auswirkungen sind beim Betrieb gewerblicher Anlagen oft auch unvermeidbar und müssen daher vom Nachbarn hingenommen werden, solange sie ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten.

Ansprechperson:
Klemens Zimmermann
Telefon: 0 23 23 / 16 27 43
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 21
E-Mail: klemens.zimmermann@herne.de

Anschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Umwelt
Bahnhofstraße 120
44629 Herne
E-Mail: umweltamt@herne.de 

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