Durch Bebauungspläne wird die - meist bauliche - Nutzung von Grundstücken in Teilbereichen der Stadt rechtsverbindlich festgesetzt, indem insbesondere die Art (zum Beispiel Wohnhaus- oder gewerbliche Bebauung) und das zulässige Maß der Bebauung (zum Beispiel Anteil der überbaubaren Fläche und Geschosszahl) bestimmt werden. Dies schließt jedoch im Umkehrschluss nicht aus, dass auf Grundstücken im übrigen Stadtgebiet nach planungsrechtlichen Vorgaben ebenfalls gebaut werden kann.
Die Abbildung nebenan zeigt die Flächen, für die Bebauungspläne beschlossen sind oder beschlossen werden sollen. Über eine
Liste beispielhaft dargestellter Bebauungspläne erhalten Sie weitergehende Informationen. Von dort können Sie einzelne Bebauungspläne aufrufen, das heisst den jeweiligen Plan mit der Zeichenerläuterung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung einsehen. Diese Liste wird schrittweise erweitert.
Gesetzliche Grundlagen der Bebauungspläne sind das
Baugesetzbuch, die
Baunutzungsverordnung und die
Planzeichenverordnung. Für die Genehmigung von konkreten Bauvorhaben sind darüber hinaus insbesondere die Regelungen der
Landesbauordnung zu beachten.
Planungsrechtliche Auskunft erteilen:
Peter Muhss,
Telefon 0 23 23 / 16 30 01,
Marina Schmülling,
Telefon 0 23 23 / 16 30 95
für den Stadtbezirk Wanne:
Armin Menke,
Telefon 0 23 23 / 16 30 10
für den Stadtbezirk Eickel:
Marion Funke,
Telefon 0 23 23 / 16 30 27
für den Stadtbezirk Mitte:
Thomas Lökenhoff,
Telefon 0 23 23 / 16 30 09
für den Stadtbezirk Sodingen:
Dorothea Golding,
Telefon 0 23 23 / 16 30 08
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung