Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie (Jugendamt) der Stadt Herne für (überwiegend) Alleinerziehende bei
der Vaterschafts- und Mutterschaftsfeststellung (Abstammung),
der Berechnung, Festsetzung sowie Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Die dazu notwendigen Beurkundungen gemäß § 59 SGB VIII können ebenfalls hier - nach Terminabsprache - durchgeführt werden.
Dienstleistung
Fachbereich:
Kinder-Jugend-Familie
Postanschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Hausanschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie - Beistandschaften
Hauptstraße 241
44649 Herne
Kontakt:
Brigitte Lau (Zimmer 3.33)
Telefon:
0 23 23 / 16 34 34
Telefax:
0 23 23 / 16 30 72
E-Mail:
jugendamt@herne.de
Zeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Rechtsgrundlage
§§ 1712 ff BGB und §§ 52a und 55 SGB VIII
Voraussetzungen
Der antragstellende Elternteil muss der allein sorgeberechtigte Elternteil oder bei gemeinsamen Sorgerecht, der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, sein. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss in Herne wohnen.
Wichtige Hinweise
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes, weitere vorzulegende Unterlagen bitte erfragen!
Weitere Infos
Die Einrichtung einer Beistandschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt und kann jederzeit wieder beendet werden. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt!