Die Immissionsschutzbehörde berät Sie als Betreiber einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage sowie als Betreiber einer Anlage, die der 4. BImSchV unterliegt, im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten. Diese Pflichten werden in den §§ 5, 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes formuliert.
Die Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb dieser Anlagen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft, vor sonstigen Gefahren und der Verhütung schwerer Unfälle.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Weiterführende Informationen:
4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, im PDF-Format, 75 kByte)
Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL, im PDF-Format, 1 MByte)
Ansprechpersonen:
Klemens Zimmermann
Telefon: 0 23 23 / 16 27 43
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 21
E-Mail:
klemens.zimmermann@herne.de
Anschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Umwelt
Bahnhofstraße 120
44629 Herne
E-Mail:
umweltamt@herne.de