Beim Fachbereich Kinder-Jugend-Familie (Jugendamt) der Stadt Herne ist die Errichtung unter anderem folgender öffentlicher Urkunden möglich:
Vaterschaftsanerkennung
Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
Unterhaltsverpflichtungen
Mutterschaftsanerkennung
Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
Die von nicht verheirateten Kindeseltern abgegebenen Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge für ihr Kind werden bei dem Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das
Kind geboren wurde, in einem Register (sogenanntes Sorgeregister) erfasst. Das Jugendamt Herne führt also das Sorgeregister für alle in Herne geborenen Kinder.
Dienstleistung
Fachbereich:
Kinder-Jugend-Familie
Postanschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Hausanschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie - Beistandschaften
Hauptstraße 241
44649 Herne
Kontakt:
Herr Schmidt (Zimmer 3.12)
Telefon:
0 23 23 / 16 32 20
Telefax:
0 23 23 / 16 30 72
E-Mail:
jugendamt@herne.de
Zeiten
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte immer mit der Urkundsstelle vorab telefonisch einen Termin vereinbaren!
Rechtsgrundlage
§ 59 SGB VIII
Voraussetzungen
Der antragstellende Elternteil muss der allein sorgeberechtigte Elternteil oder bei gemeinsamen Sorgerecht, der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, sein. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss in Herne wohnen.
Wichtige Hinweise
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes, weitere vorzulegende Unterlagen bitte erfragen!
Weitere Infos
Die unbürokratische Möglichkeit der schnellen und vor allem kostenfreien Vornahme von Beurkundungen dient unter anderem der Vermeidung von kostspieligen und zeitaufwändigen Vaterschafts- und Unterhaltsverfahren vor Gericht.