Rede des Oberbürgermeisters Horst Schiereck gehalten am 1. Februar 2012 im Pub á la Pub
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kinder und Jugendliche,
seit nunmehr 20 Jahren arbeitet in unserer Stadt die Kinderanwältin „Bibi Buntstrumpf“ und sie hat in dieser Zeit allerhand tolle Projekte gemeinsam mit vielen Kindern und Jugendlichen auf die Beine gestellt.
Heute feiert „Bibi Buntstrumpf“ deshalb zu Recht eine große Geburtstagsparty und ich freue mich, bei dieser Party dabei zu sein.
Meine herzliche Gratulation und große Anerkennung gelten „Bibi“, alias Hedwig Blanke und Nuray Sülü, aber natürlich auch der SJD-Die Falken, in deren Trägerschaft das Projekt „Kinderanwältin“ seit seinen Anfängen liegt.
Aber ich gratuliere auch allen anderen, den zahlreichen Befürwortern, den politischen Mitstreitern und natürlich auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Fachbereiche, die als Kolleginnen und Kollegen seit vielen Jahren eng mit der Kinderanwältin „Bibi Buntstrumpf“ zusammenarbeiten und daher gemeinsam vieles für die Kinder und Jugendlichen in Herne erreicht haben.
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Meine Damen und Herren,
liebe Kinder und Jugendliche,
alles nahm seinen Lauf am 23. Oktober 1990; da beschloss der Rat der Stadt Herne die „Einrichtung eines Kinderbüros und eines Kinderanwaltes in Herne“.
Und dieser Beschluss geht zurück auf eine Initiative der SJD-Die Falken, Unterbezirk Herne, die sich als kinder-und jugendpolitischer Verband mit der Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen beschäftigen.
Schon seit dem Kindertribunal 1984 wurde in Herne nach Wegen gesucht, Kindern eine Lobby zu verschaffen, damit deren Wünsche und Forderungen in Politik und Verwaltung mehr Gewicht bekommen und in eine kinderfreundliche Gestaltung ihrer Umwelt münden.
Die Falken kümmerten sich um Informationen, in welcher Form andere Städte Kinderinteressen berücksichtigen. Daraus entstand damals eine für Herne eigene Konzeption mit vier wesentlichen Forderungen an Politik und Verwaltung:
- die Einrichtung eines Kinderanwaltsbüros in freier Trägerschaft,
- die Einrichtung einer Geschäftsstelle „Kinderfreunde“ (kommunales Kinderbüro)
- die Einrichtung eines Unterausschusses „Kinder im Jugendhilfe-Ausschuss (JHA)“,
- die Einrichtung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe.
Im Verlauf der Diskussion zwischen Politik, Verwaltung und den verschiedenen örtlichen Verbänden (darunter die Falken sowie die Gesellschaft für freie Sozialarbeit und der Kinderschutzbund) konnten sich für das Herner Modell nur die Elemente „Kinderanwalt“ und „Kinderbüro“ durchsetzen.
Die Einrichtungen „Kommunales Kinderbüro“ und „Kinderanwalt“ waren aber zunächst nur befristete Maßnahmen, der doppelte Modellversuch war auf zwei Jahre angelegt. Und nach Ablauf der Frist konnte das städtische Kinderbüro aus finanziellen Gründen auch nicht fortgeführt werden.
Doch das Projekt „Kinderanwältin“, angesiedelt bei den Falken, hatte sich gut etabliert und gute Kinderprojekte soll und kann man nach zwei Jahren auch nicht einfach wieder abstellen.
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Meine Damen und Herren,
liebe Kinder und Jugendliche,
ganz offiziell hatte also die Kinderanwältin unter dem Namen „Bibi Buntstrumpf“ ihre Arbeit am 1. Februar 1992 aufgenommen.
Hedwig Blanke war mit großem Erfolg für insgesamt 11 Jahre die erste Kinderanwältin der Stadt.
Nuray Sülü folgte ihr im März 2003 in diesem Amt und bekleidet diese Stelle bis heute mit großem Elan und entwickelte gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen vor allem hier im Stadtteilprojekt Bickern / Unser Fritz viele gute und spannende Maßnahmen.
In den beiden Jahrzehnten gab es immer wieder sehr enge Berührungspunkte zwischen den städtischen Fachbereichen und der Einrichtung der Kinderanwältin:
- Vor allem bei der Spielflächenplanung – hier ist zum Beispiel weiterhin die Mitarbeit der Kinderanwältin in der dezernatsübergreifenden Projektgruppe Kinderfreundlichkeit gefragt und hier steht die Kinderanwältin auch mit der Geschäftsführung des Kinder- und Jugendpalaments, dem Fachbereich Stadtgrün, den Fachbereichen 51 und 42 in regelmäßigem Kontakt und sie bezieht alle interessierten Kinder und Jugendlichen ganz praktisch und unmittelbar in die Spielplatzplanung ein.
- Ein nennenswertes Projekt war auch die Planung und Realisierung der Herner Kinderstadtpläne: Hier kooperieren die städtischen Teams der vier Stadtbezirke mit der Kinderanwältin und so gibt es nun Kinderstadtpläne für alle vier Herner Stadtbezirke.
- Beim Projekt Spielplatzpaten ist die Kinderanwältin die Brücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Auch hier klappt die Zusammenarbeit aus Sicht der Stadt gut.
- Über eine ganz besonders gute und enge Zusammenarbeit mit der Kinderanwältin freuten wir uns beim Stadtteilprojekt Bickern / Unser Fritz – ich sagte es schon. Denn gerade hier konnten zahlreiche Kinderbeteiligungsprojekte mit Hilfe der Kinderanwältin entstehen und die Einrichtung selbst konnte finanziell von den Fördergeldern für dieses Projekt profitieren.
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Allerdings gestaltet sich die Finanzierung des Projekts nicht immer ohne Schwierigkeiten.
Ich hoffe, dass auch vor dem Hintergrund der aktuellen Spardebatte die Kinderanwältin ihr wichtige Arbeit in Zukunft fortsetzen kann, denn sie ist wichtig, gerade in sozialen Brennpunkten; besonders hier sind die Ziele und Aufgaben der Kinderanwältin vielfältig und sie sind notwendig:
Sie reichen von der Einzelfallarbeit über die Arbeit in Projekten und Gruppen bis hin zur Kooperation mit Gremien, Vereinen, Verbänden.
Als wichtigste Grundprinzipien gelten dabei:
- die möglichst weitgehende Partizipation der Betroffenen. Die Kinderanwältin ist Ohr und Stimme der Kinder und Jugendlichen und transportiert deren Anliegen in die Welt der Erwachsenen.
- Sie informiert die Kinder über ihre Rechte und unterstützt sie dabei, diese auch durchsetzen zu können.
- Sie sucht Bündnispartner und sie agiert öffentlichkeitswirksam.
- Sie bündelt die Energien, und schafft Synergien, damit sich die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen in Herne verbessert.
Und deshalb besteht auch in Politik und Verwaltung ein breiter Konsens, die engagierte Arbeit der Kinderanwältin weiterhin zu unterstützen.
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Zum Schluss möchte ich gerade im Sinne der Kinder und Jugendlichen noch ein tolles und ganz aktuelles Projekt für Herne erwähnen, an dem die Kinderanwältin maßgeblich mitgewirkt hat.
An der Kreuzung Hammerschmidtstraße / Stöckstraße wird eine ganz besondere Skateranlage entstehen. Es ist eines der letzten städtebaulichen Projekte im Rahmen des Stadtteilprojektes Bickern / Unser Fritz und es ist ein echter Knüller.
Die Eröffnung soll in diesem Sommer gefeiert werden. Der Spatenstich zur Umgestaltung der jetzigen Anlage, die mittlerweile doch sehr veraltet ist, erfolgt in Kürze.
Das Projekt wird in der Hauptsache aus Städtebaumitteln des Landes
NRW finanziert und ich freue mich hier über die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den jugendlichen Skatern, der Kinderanwältin, dem Planungsbüro, den städtischen Fachbereichen und Pluto.
Im Oktober 2011 haben die Jugendlichen selbst ihre Planung im
JHA präsentiert. Ein besonders gelungenes Beispiel dafür, dass Jugendliche eben Experten in eigener Sache sind und dass sie für ihre Belange auch angehört werden sollten.
Die Planung wird besser, wenn man Kinder und Jugendliche beteiligt und wenn man ihnen eine Anwältin wie Bibi Buntstrumpf zur Seite stellt.
Herzlichen Dank den Falken. Herzlichen Dank Hedwig Blanke für Ihr unermüdliches Engagement und herzlichen Dank Nuray Sülü und weiterhin so viel Erfolg im Amt der Kinderanwältin wie bisher.