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Aktuelles

  • Am Freitag, 4. Mai 2012, war der Europaplatz vor der Herner Kreuzkirche Schauplatz des NRW-Auftakts der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“. ...mehr

  • Die Aktion Mit dem Rad zur Arbeit vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und der AOK entwickelte sich zu einer der erfolgreichsten Kampagnen. Im Jahr 2011 haben bundesweit rund 172.000 Menschen teilgenommen und ihren Arbeitsweg aktiv gestaltet. In Herne waren 200 Beschäftigte an der Aktion beteiligt, davon 50 aus der Stadtverwaltung und allen voran Oberbürgermeister Horst Schiereck.
    Die Mitmach-Aktion soll Bewegung in den Alltag integrieren. Sie läuft in jedem Jahr vom 1. Juni bis zum 31. August. Teilnehmer - in Teams oder auch allein - fahren mit dem Rad zur Arbeit und notieren die gefahrenen Tage in einem Aktionskalender. Auch Pendler, die einen Teil der Wegstrecke mit dem Fahrrad zurücklegen, können sich beteiligen.

    Mit dem Rad zur Arbeit

Dokumenteninhalt .

Broschüren

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-und Berufsleben und Nachteilsausgleiche

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile gewährt das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, sowie verschiedene andere gesetzliche Vorschriften, Erlasse, Satzungen, Tarife aber auch Institutionen behinderten Menschen eine Vielzahl an Rechten, Hilfen und Einsparmöglichkeiten. Diese vom Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe herausgegebene Broschüre gibt einen Überblick über Möglichkeiten der beruflichen Hilfe an Betroffene und Arbeitgeber sowie über allgemeine finanzielle Nachteilsausgleiche, Mobilitäts- und Kommunikationshilfen für die Betroffenen.
 

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Zum Schutze vor ungerechtfertigten Kündigungen hat der Gesetzgeber bei schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen ein besonderes Verfahren der Kündigung durch den Arbeitgeber vorgeschaltet. Die Kündigung bedarf bis auf einige Ausnahmen der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Die Broschüre stellt die gesetzlichen Vorschriften, das Verfahren und die Kriterien des Integrationsamtes dar.
 

Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle

In dieser Broschüre stellt sich das Integrationsamt mit seinen Aufgaben und Leistungen dar. Es wird umfassend geschildert, welche Hilfen und finanzielle Leistungen schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgebern zur Einrichtung und/oder zum Erhalt des Arbeitsplatzes in Anspruch nehmen können.
Für Kriegsbeschädigte und deren Angehörige werden Aufgaben nach dem Bundesversorgungsgesetz von der Hauptfürsorgestelle und den örtlichen Fürsorgestellen wahrgenommen und vielfältige Leistungen gewährt, die in dieser Broschüre ebenfalls umfassend beschrieben sind.
Die Broschüre "Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle" zum Herunterladen 

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Diese Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales beinhaltet den deutschen, englischen und französischen Text.
Die Ausführungen befassen sich mit den Regelungen des Sozialrechts, die zugunsten behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen gezielt auf deren Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausgerichtet sind.
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