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Die Mitglieder des Rats stehen auf einer Treppe im Herner Rathaus.

Der Rat der Stadt Herne nach seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009

Der Rat der Stadt

Das wichtigste Entscheidungsgremium der Gemeinde ist der Rat. Was der Rat der Stadt selbst entscheiden muss und deshalb nicht auf Ausschüsse oder den Oberbürgermeister übertragen darf, schreibt die Gemeindeordnung vor: z.B. die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, die Wahl der Ausschussmitglieder und der Beigeordneten, den Erlass der Haushaltssatzung, die Festlegung öffentlicher Abgaben, die Abnahme der Jahresrechnung, die Errichtung von öffentlichen Einrichtungen usw.

Der hauptamtliche Oberbürgermeister, der gleichzeitig der Leiter der Verwaltung ist, gehört nicht mehr der Fraktion seiner Partei an. Er ist jedoch Vorsitzender des Rates der Stadt und hat dort bis auf wenige in der Gemeindeordnung festgelegte Ausnahmen das gleiche Stimmrecht wie ein Ratsmitglied. Seine Aufgaben sind auch die Vertretung und die Repräsentation des Rates der Stadt.

Wenn Sie Fragen zum Rat der Stadt haben, wenden Sie sich bitte direkt an den


Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen


Ansprechperson:
Erwin Telkemeier


Telefon: 0 23 23 / 16 23 48

E-Mail: ratsangelegenheiten@herne.de


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