Ausschüsse unterstützen den Rat der Stadt und sind gleichzeitig Bindeglied zwischen Rat und Verwaltung. Das Gesetz fordert die Bildung eines Haupt-, eines Finanz- und eines Rechnungsprüfungsausschusses.
Weitere Bestimmungen regeln, dass darüber hinaus zu bilden sind:
- Schulausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
Daneben gibt es in Herne weitere Ausschüsse, die wichtige fachpolitische Themen gesondert beraten:
- Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie
- Sportausschuss
- Kultur- und Bildungsausschuss
- Ausschuss für Bürgereingaben
- Ausschuss für Umweltschutz
Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Rat gewählt. Neben Stadtverordneten können sachkundige Bürgerinnen und Bürger (Bürger ist, wer zu Gemeindewahlen wahlberechtigt ist) und Einwohnerinnen und Einwohner (Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt) Mitglied in einem Ausschuss werden. In die Pflichtausschüsse können allerdings nur Stadtverordnete berufen werden.