Mit der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 verpflichtete der Gesetzgeber die kreisfreien Städte in der Gemeindeordnung, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Für jeden Stadtbezirk - in Herne sind das Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und Eickel - wiederum ist eine Bezirksvertretung zu bilden, deren Mitglieder wie die Stadtverordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
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konstituierende Sitzungen der Bezirksvertretungen 2009
Eine Bezirksvertretung besteht aus mindestens 11 und höchstens 19 Mitgliedern, den Bezirksverordneten, einschließlich des
bzw. der Vorsitzenden. Diese führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeister/in.
Den Bezirksvertretungen obliegen alle Aufgaben, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen.
Dies sind insbesondere:
- Unterhaltung und Ausstattung der in ihrem Stadtbezirk gelegenen Schulen (Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen) und der öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen mit bezirklicher Bedeutung (Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien).
- Die Pflege des Ortsbildes, die Ausgestaltung der Grün- und Parkanlagen.
- Um- und Ausbau, Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung.
- Betreuung und Unterstützung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen.
- Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und sonstige kulturelle Angelegenheiten.
- Informationen, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks.
- Daneben sind die Bezirksvertretungen für die Durchführung von Bürgeranhörungen nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz zuständig.
Die Bezirksvertretungen sind zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören (Anhörungsrecht).
Die Bezirksvertretungen tagen in der Regel in ihrem jeweiligen Stadtbezirk.