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Die Fraktionen

Stadt- und Bezirksverordnete organisieren sich entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit in Rats- und Bezirksfraktionen. Die Fraktionen leisten organisatorische und politische Arbeit und verstehen sich als Bindeglieder zwischen den Parteien und dem Rat beziehungsweise den Bezirksvertretungen.

In der neuen Gemeindeordnung werden Aufgaben und Rechte der Fraktionen zum ersten Mal auch gesetzlich verankert:

Fraktionen wirken als freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Rates und einer Bezirksvertretung bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit. Sie erhalten eigene Informations-, Initiativ- und Gestaltungsrechte. So können die Fraktionen vom Oberbürgermeister die Stellungnahme zu einem Tagesordnungspunkt vor dem Rat verlangen (Informationsrecht), die Einberufung des Rates und die Aufnahme eines Punktes auf die Tagesordnung fordern (Initiativrecht) oder die Besetzung der Ausschüsse und die Verteilung der Ausschussvorsitze festlegen (Gestaltungsrecht).


Weitere Informationen:
Link zur Website der Herner SPD-Ratsfraktion
Link zur Website der Herner CDU-Ratsfraktion
Link zur Website der Herner Ratsfraktion der GRÜNEN
Link zur Website der Herner FDP-Ratsfraktion

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