Wichtige Hinweise .
Seitenübergreifende Links .
Suchfunktion .
Rechte Spalte / Module .

Geschützter Bereich

Dokumenteninhalt .

Die Gruppen

Ähnlich wie die Fraktionen sind gemäß § 56 Absatz 1 der Gemeindeordnung die Gruppen freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Eine Gruppe im Rat oder einer Bezirksvertretung besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, während eine Fraktion im Herner Rat mindestens drei Mitglieder aufweisen muss.

Fußzeile .
TagCloud .