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Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Errichtung und der Betrieb besonders umweltrelevanter Anlagen bedürfen einer Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das Gesetz regelt die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die Emissionen (zum Beispiel Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen) an die Umwelt abgeben können.

Anlagen nach BImSchG

Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind

  • Betriebsstätten oder sonstige ortsfeste Einrichtungen
  • Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen
  • Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert, abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können.

Ausnahmen hiervon sind öffentliche Verkehrswege.

In einem Katalog (4. BImSchV) werden die Anlagen abschließend aufgeführt, für deren Errichtung und Betrieb eine Genehmigung nach Bundes- Immissionsschutzgesetz erforderlich ist.

Der Katalog der 4. BImSchV untergliedert die Anlagen technologisch in zehn Obergruppen:

Obergruppen des Katalogs der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung
Obergruppe Bezeichnung
1 Energie
2 Steine, Erden
3 Eisen, Stahl
4 Chemie
5 Oberflächenbehandlung
6 Holz, Papier
7 Nahrung
8 Abfall
9 Lagerung
10 Sonstiges


Auch Nebeneinrichtungen müssen nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt werden. Im Gegensatz zum Anlagenkern sind das beispielsweise Gebäude, Maschinen, Geräte und so weiter, die nur indirekt dem Betrieb der Anlage dienen.

Allerdings ist die Stadt Herne nicht für alle Anlagen in Herne zuständig. Bestimmte Betriebe fallen in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg.

Eine Auflistung der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen, für die die Stadt Herne zuständig ist, können Sie diesem Katalog entnehmen.

Sofern Sie die Errichtung und den Betrieb einer umweltrelevanten Anlage planen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Fachbereich Umwelt auf.

Damit Sie ihr Projekt zügig und erfolgreich abschließen können, berät und unterstützt Sie der Fachbereich Umwelt schon vor der Antragstellung. Die Behörde unterrichtet Sie darüber, ob ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist und – wenn ja – nach welchen Rechtsvorschriften.

Wir informieren Sie über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens und sagen Ihnen, welche Formulare und Unterlagen Sie für den Antrag brauchen.

Formulare, Formulare……

Im Genehmigungsverfahren sind Antragsunterlagen (Formulare, Zeichnungen, Beschreibungen) erforderlich. Einen Überblick darüber gibt die folgende Aufstellung. Sie ersetzt nicht die fachliche Beratung durch den Fachbereich Umwelt der Stadt Herne! Sprechen Sie mit uns. Wir nennen Ihnen Details zu Ihrem individuellen Vorhaben.

Zur Verfahrensbeschleunigung beteiligt der Fachbereich Umwelt parallel im Sternverfahren andere beteiligte Behörden. Besprechen Sie Ihr Vorhaben vor Erstellung der Antragsunterlagen mit uns. Gern nennen wir Ihnen Einzelheiten zum Umfang der Antragsunterlagen und Anzahl der Ausfertigungen.

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz schließt alle anderen anlagenbezogenen Genehmigungen ein. Sie bekommen damit alle sonstigen erforderlichen anlagenbezogenen Genehmigungen zum Beispiel die Baugenehmigung aus einer Hand.
Für Anlagen mit besonders hoher Umweltrelevanz muss zusätzlich zum Genehmigungsverfahren nach BImSchG auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Sofern eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist, kann allerdings eine Genehmigung zum Beispiel nach Baurecht notwendig sein. Auch in diesen Verfahren unterstützt Sie der Fachbereich Umwelt zum Beispiel bei der Suche nach einem neuen Betriebsstandort.

Ansprechperson:
Klemens Zimmermann
Telefon: 0 23 23 / 16 27 43
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 21
E-Mail: klemens.zimmermann@herne.de

Anschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Umwelt
Bahnhofstraße 120
44629 Herne
E-Mail: umweltamt@herne.de  

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