Baugenehmigungen können unter anderem nur im Rahmen bestehender planungsrechtlicher Festsetzungen erteilt werden. Diese Festsetzungen können im Einzelfall einer gewünschten Bebauung oder Bauausführung entgegenstehen. Für Ausnahmen von planungsrechtlichen Festsetzungen können Befreiungen nach § 31
BauGB beantragt und beschieden werden. Dies geschieht unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen.
Servicezeiten Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Rathausstraße 6 -
(Anfahrtskizze)
44649 Herne
- Rathaus Wanne -
Bauberatung: Montag von 8 bis 16 Uhr
Baugenehmigung und Bauaufsicht: Raum 42/43
Unter Denkmalbehörde: Raum 31/32/33
Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarung
Baugenehmigung und Bauaufsicht
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon:
Team West 0 23 23 / 16 30 39
Team Ost 0 23 23 / 16 30 43
Telefax 0 23 23 / 16 27 04
Aus der
Übersichtskarte können Sie ersehen, welches Team für Ihren Bereich zuständig ist.
Unter Denkmalbehörde
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon: 0 23 23 / 16 30 21, 16 30 22, 16 30 23
Telefax: 0 23 23 / 16 27 04
Rechtsgrundlagen: BauGB,
BauO NRW
Voraussetzungen für die Bearbeitung:
Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Mindestanforderung:
- unbeglaubigter aktueller Flurkartenauszug
- Darstellung des Antragsgegenstandes auf dem Lageplan
- Begründung
Die Bauaufsicht ist berechtigt, zur Prüfung weitere Unterlagen anzufordern.
Kosten:
Die Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung von Befreiungen liegen zwischen 50 Euro und 500 Euro.
Zusätzlich fallen Gebühren für die Anhörung von Beteiligten (z.B. Nachbarn) an. Diese betragen 150 Euro je Beteiligtem.