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Fachbereich Vermessung und Kataster

Postanschrift:

Stadt Herne
Fachbereich Vermessung und Kataster
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Dienststelle:

Stadt Herne
Fachbereich Vermessung und Kataster
Richard-Wagner-Straße 10
44651 Herne

Service-Hotline:

Telefon: 0 23 23 / 16 46 18
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 14
E-Mail: fb-vermessung-und-kataster@herne.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache


Nahverkehrsanbindungen:

Hier eine Übersichtskarte im PDF-Format.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Sie erreichen uns mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln, die an der Haltestelle "Auf der Wenge" halten (Straßenbahnlinie 306, Buslinien 329, 385, 390).

Aufgaben:

Der Fachbereich Vermessung und Kataster bietet Geoinformationen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und ist eine wichtige Informationsquelle für Verwaltung, Politik und Wirtschaft. Wir führen vielfältige vermessungtechnische Arbeiten durch, liefern grundstücksbezogene Daten, präsentieren unser Stadtgebiet auf Karten und Plänen, ordnen zur Schaffung von Bauland Grundstücke neu und beobachten, analysieren und bewerten den Grundstücksmarkt.

Im wesentlichen gliedert sich der Fachbereich in die Teilbereiche Vermessung, Kataster und sonstige Kommunal- beziehungsweise Landesaufgaben.

Angefangen von Vermessungsdienstleistungen für kommunale Zwecke im Tiefbau-, Hochbau- und Grünflächenbereich bis hin zu übergeordneten Vermessungen im Sinne der Landesvermessung als staatliche Aufgabe wird der gesamte Bereich von Vermessungsdienstleistungen durch den Fachbereich 52 abgedeckt. Neben Vermessungen von Grundstücken, Gebäuden und Topographie werden sowohl Ingenieurvermessungen für Planung und Baubetreuung als auch Grundlagenvermessungen im Lagefestpunktfeld nach Lage und Höhe durchgeführt.

Der Nachweis der Liegenschaften mit Grundstücken und Gebäuden sowie der Basistopographie findet sich im Kataster wieder, das als Mehrzweckkataster im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW als den Kommunen übertragene Landesaufgabe geführt wird. Dabei werden die Liegenschaften sowohl in der Katasterkarte mit ihren geometrischen Merkmalen als auch im Buchnachweis mit ihren beschreibenden Merkmalen wie Eigentümer und Grundstücksfläche in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen.

Die sonstigen Kommunal- und Landesaufgaben des Fachbereiches 52 lassen sich mit den Begriffen Umlegung und Grenzregelung, Wertermittlung und Gutachterausschuss, Kartographie, Reprographie, Sicherung der Bauleitplanung und Mietspiegel beschreiben. Die Umlegung gem. Baugesetzbuch als hoheitliches Verfahren hat das vornehmliche Ziel, Baugrundstücke im Sinne einer ordnungsgemäßen Bebauung durch Neuordnung in der Regel zur Realisierung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen sind vom Land NRW Gutachterausschüsse gebildet worden, deren Geschäftsstellen unter anderem bei den Kommunen angesiedelt sind. Für die Stadt Herne ist diese dem Fachbereich 52 zugeordnet. Neben den gesetzlichen Aufgaben der Erstellung von Gutachten, der Bodenrichtwertkarte und des Grundstücksmarktberichtes wird dort auch die Kaufpreissammlung von Grundstücken geführt.

Die Erstellung verschiedenartiger Kartenwerke und Pläne sowohl für die Stadt Herne als auch für den Bürger einschließlich deren Reprographie in analoger und digitaler Form (zum Beispiel Stadtplan, Deutsche Grundkarte) obliegt der Kartographie, die auch federführend für die Erstellung und Laufendhaltung eines Geographischen Informationssystems (GIS) zuständig ist.

Katasterauskunft

Die Katasterauskunft ist Ihre zentrale Anlaufstelle im Fachbereich Vermessung und Kataster. Hier erhalten Sie unter anderem Auszüge aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch, sowie Informationen über Größe, Art und Beschaffenheit von Grundstücken. Weiterhin können verschiedene aktuelle Kartenwerke und Pläne käuflich erworben werden. Die Katasterauskunft befindet sich direkt am Haupteingang in den Räumen 1 und 3.

Ansprechperson:
Bettina Giannuzzi
E-Mail: bettina.gianuzzi@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 46 18

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