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Sonderfahrgenehmigungen

Voraussetzung für die Erteilung einer Sondergenehmigung zum Befahren der städtischen Friedhöfe ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung).
Die Sondergenehmigung wird zum Zwecke der Grabbesuche jeweils für zwei Jahre ausgestellt.

Ansprechpersonen:

Kerstin Jung
Telefon: 0 23 23 / 16 42 26
E-Mail: kerstin.jung@herne.de

Benjamin Schön
Telefon: 0 23 23 / 16 42 25
E-Mail: benjamin.schoen@herne.de

Anschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Auf dem Stennert 9
44627 Herne
Telefax: 0 23 23 / 16 42 00
E-Mail: stadtgruen@herne.de

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