| Lebenslage: | Schule und Ausbildung, Gewerbe |
|---|---|
| Dezernat: | Dezernat II |
| Bezeichnung: | 24 Fachbereich Bürgerdienste |
| Abteilung: | 24/1 Einwohnerwesen, Bürgerberatung |
| Sachgebiet: | Meldewesen |
| Ansprechperson: | Mitarbeiter des Fachbereiches 24/1 |
| Telefon: | 0 23 23 / 16 16 33 |
| Telefax: | 0 23 23 / 16 23 31 |
| E-Mail: | einwohneramt@herne.de |
Verwaltungsgebäude und Rathaus Wanne
Montag bis Mittwoch von 8 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
13 Euro
Hinweis: Sie können wahlweise bar oder mit EC-Karte / Pin bezahlen.
Das Beantragen eines Führungszeugnisses erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag schriftlich durch eine Dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragsstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevöllmächtigung zur Antragsstellung ist nicht möglich.
Erweiterte Führungszeugnisse
Das erweiterte Führungszeugnis darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Die Antragesstellen haben eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.