Wichtige Hinweise .
Seitenübergreifende Links .
Suchfunktion .
Rechte Spalte / Module .

Veranstaltungen

Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 . 31 . 1 . 2 . 3 . 4 . 5 .
6 . 7 . 8 . 9 . 10 . 11 . 12 .
13 . 14 . 15 . 16 . 17 . 18 . 19 .
20 . 21 . 22 . 23 . 24 . 25 . 26 .
27 . 28 . 29 . 1 . 2 . 3 . 4 .
Event Suchfunktion .
Dokumenteninhalt .

Dienstleistungen

Führungszeugnisse


Lebenslage: Schule und Ausbildung, Gewerbe
Dezernat: Dezernat II
Bezeichnung: 24 Fachbereich Bürgerdienste
Abteilung: 24/1 Einwohnerwesen, Bürgerberatung
Sachgebiet: Meldewesen
Ansprechperson: Mitarbeiter des Fachbereiches 24/1
Telefon: 0 23 23 / 16 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 23 31
E-Mail: einwohneramt@herne.de

Zeiten

Verwaltungsgebäude und Rathaus Wanne
Montag bis Mittwoch von 8 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Rechtsgrundlage

Bundeszentralregistergesetz

Voraussetzungen

Personalausweis oder Pass, Antragstellende Person hat das 14. Lebensjahr vollendet, einen Wohnsitz in Herne

Kosten/Gebühren

13 Euro
Hinweis: Sie können wahlweise bar oder mit EC-Karte / Pin bezahlen.

Wichtige Hinweise

Das Beantragen eines Führungszeugnisses erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag schriftlich durch eine Dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragsstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevöllmächtigung zur Antragsstellung ist nicht möglich.

Erweiterte Führungszeugnisse
Das erweiterte Führungszeugnis darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Die Antragesstellen haben eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.

Weitere Infos

 
Fußzeile .
TagCloud .