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Dienstleistungen

Fundbüro

Wer eine verlorene Sache (einen Gegenstand) findet, hat dies dem Verlierer, der Verliererin oder dem Fachbereich Öffentliche Ordnung mitzuteilen. Beim Fachbereich Öffentliche Ordnung kann auch die Fundsache abgegeben und nachgefragt werden, ob eine verlorene Sache aufbewahrt wird.

Lebenslage: Freizeit und Sport
Dezernat: Dezernat IV
Bezeichnung: 44 Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport
Abteilung: 44/1 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten und Außendienst
Sachgebiet: Fundwesen
Ansprechperson: Petra Bruch
Telefon: 0 23 23 / 16 23 57
Telefax: 0 23 23 / 16 26 37
E-Mail: ordnungsamt@herne.de

Zeiten

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kosten

Verlustbescheinigung 3 Euro Verwahrung von Fundsachen nach Wert des Fundgegenstandes

Wichtige Hinweise

Ein halbes Jahr, nachdem die Sachen beim Fundbüro abgegeben und nicht vom Verlierer abgeholt wurden, werden sie versteigert, vorausgesetzt, der Finder will sie nicht haben.
Laden Sie sich das unten angegebene Formular herunter, drucken Sie es aus und schicken Sie es an den Fachbereich Öffentliche Ordnung. So können Sie schon mal "grob" nachfragen, ob eine bestimmte Fundsache im Fundbüro aufbewahrt wird. Die Sachbearbeiterin wird sich dann melden, in der Regel telefonisch.
Eine Fundsache muss aber immer persönlich abgeholt werden, wobei der Personalausweis oder Pass vorgelegt werden muss.

 
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