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Gebäudeeinmessung


Dienststelle 52/1 Vermessung, Neuvermessung


Die vollständige und genaue Darstellung der Gebäudegrundrisse zählt zu den wichtigsten Inhalten des Liegenschaftskatasters. Der Gesetzgeber hat daher mit dem Vermessungs- und Katastergesetz von Nordrhein-Westfalen Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte verpflichtet, auf eigene Kosten eine Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinem Grundriss verändert wurde.
Nach erfolgter Vermessung und Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster erhält der Antragsteller einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingemessenen Gebäude.

Der Fachbereich Vermessung und Kataster hat zum Thema Gebäudeeinmessungspflicht eine umfangreiche Informationsbroschüre angefertigt, die Sie hier als PDF-Dokument herunterladen können: Informationsbroschüre Gebäudeeinmessungspflicht

Rechtsgrundlagen:
Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW

Voraussetzungen:
Die entsprechenden Vermessungsanträge müssen vom Antragsteller persönlich unterzeichnet werden und sind mit einer Kostenübernahmeerklärung verbunden.

Kosten:
Die Gebühren für Gebäudeeinmessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW
für das Land NRW festgelegt.
Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach dem Wert der baulichen Anlage (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Gebühren für die Gebäudeeinmessung
Normalherstellungskosten (Wert der baulichen Anlagen) in Euro Vermessungskosten in Euro
bis 25.000 250
25.000 bis 75.000 400
75.000 bis 300.000 750
300.000 bis 600.000 1.250
600.000 bis 1.000.000 2.000
1.000.000 bis 15.000.000 2.000 plus Zusatz
Zusatz ab 1.000.000 je weitere angefangene 500.000 Euro 300
über 15.000.000 10.400 plus Zusatz
Zusatz ab 15.000.000 je weitere angefangene 5.000.000 Euro 300


Hierzu kommt noch die Gebühr für die notwendigen Vermessungsunterlagen (80 Euro), sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer .

Die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.

Wichtige Hinweise:
Der Fachbereich Vermessung und Kataster der Stadt Herne ist bestrebt, dem Bürger qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten, die seinen Anforderungen entsprechen. Um die genaue Zielsetzung eines Antrags zu erfahren, ist es bei Vermessungen erforderlich, eine umfassende Beratung zum Sachverhalt zu bieten. Dadurch können oftmals hohe Kosten für den Bürger vermieden werden.

Damit wir unsere Kunden weiterhin zielgerichtet beraten können, sehen wir es als unsere Aufgabe, sie im Amt am konkreten Beispiel in einem Gespräch zu informieren. Desweiteren steht hier das benötigte Kartenmaterial zur Verfügung, um präzise Vereinbarungen treffen zu können.

Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenvorberechnung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.

Dienststelle:

Fachbereich Vermessung und Kataster
Richard-Wagner-Straße 10
44651 Herne

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache

Ansprechpersonen:
Clemens Winkler
E-Mail: clemens.winkler@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 46 75
Raum P18

Günter Fürtges
E-Mail: guenter.fuertges@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 46 81
Raum P21

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