Rechtsgrundlagen:
Vermessungs- und Katastergesetz
NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung
NRW
Voraussetzungen:
Die entsprechenden Vermessungsanträge müssen vom Antragsteller persönlich unterzeichnet werden und sind mit einer Kostenübernahmeerklärung verbunden.
Kosten:
Die Gebühren für Gebäudeeinmessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung
NRW
für das Land NRW festgelegt.
Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach dem Wert der baulichen Anlage (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Gebühren für die Gebäudeeinmessung
| Normalherstellungskosten (Wert der baulichen Anlagen) in Euro |
Vermessungskosten in Euro |
| bis 25.000 |
250 |
| 25.000 bis 75.000 |
400 |
| 75.000 bis 300.000 |
750 |
| 300.000 bis 600.000 |
1.250 |
| 600.000 bis 1.000.000 |
2.000 |
| 1.000.000 bis 15.000.000 |
2.000 plus Zusatz |
| Zusatz ab 1.000.000 je weitere angefangene 500.000 Euro |
300 |
| über 15.000.000 |
10.400 plus Zusatz |
| Zusatz ab 15.000.000 je weitere angefangene 5.000.000 Euro |
300 |
Hierzu kommt noch die Gebühr für die notwendigen Vermessungsunterlagen (80 Euro), sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer .
Die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.
Wichtige Hinweise:
Der Fachbereich Vermessung und Kataster der Stadt Herne ist bestrebt, dem Bürger qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten, die seinen Anforderungen entsprechen. Um die genaue Zielsetzung eines Antrags zu erfahren, ist es bei Vermessungen erforderlich, eine umfassende Beratung zum Sachverhalt zu bieten. Dadurch können oftmals hohe Kosten für den Bürger vermieden werden.
Damit wir unsere Kunden weiterhin zielgerichtet beraten können, sehen wir es als unsere Aufgabe, sie im Amt am konkreten Beispiel in einem Gespräch zu informieren. Desweiteren steht hier das benötigte Kartenmaterial zur Verfügung, um präzise Vereinbarungen treffen zu können.
Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenvorberechnung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.