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Aktuelles

  • Am Freitag, 4. Mai 2012, war der Europaplatz vor der Herner Kreuzkirche Schauplatz des NRW-Auftakts der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“. ...mehr

  • Die Aktion Mit dem Rad zur Arbeit vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und der AOK entwickelte sich zu einer der erfolgreichsten Kampagnen. Im Jahr 2011 haben bundesweit rund 172.000 Menschen teilgenommen und ihren Arbeitsweg aktiv gestaltet. In Herne waren 200 Beschäftigte an der Aktion beteiligt, davon 50 aus der Stadtverwaltung und allen voran Oberbürgermeister Horst Schiereck.
    Die Mitmach-Aktion soll Bewegung in den Alltag integrieren. Sie läuft in jedem Jahr vom 1. Juni bis zum 31. August. Teilnehmer - in Teams oder auch allein - fahren mit dem Rad zur Arbeit und notieren die gefahrenen Tage in einem Aktionskalender. Auch Pendler, die einen Teil der Wegstrecke mit dem Fahrrad zurücklegen, können sich beteiligen.

    Mit dem Rad zur Arbeit

Dokumenteninhalt .

Gesetzliche Vorschriften

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) - seit dem 1. Juli 2001 in Kraft und zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2004 - umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, einschließlich der Bestimmungen und Verfahrensweisen zur Zusammenarbeit und Zuständigkeit der Rehabilitationsträger. Das Schwerbehindertengesetz wurde abgelöst und in den Teil 2 des SGB IX integriert.  

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG NRW) trat zum 1. Januar 2004 in Kraft. Neben dem eigentlichen Behindertengleichstellungsgesetz – BGG NRW (Artikel 1) beinhaltet das Gesetz noch eine Reihe von Änderungen in anderen Landesgesetzen. Als Ziel des Gesetzes wird in Abschnitt 1, § 1 definiert: "Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen."  

In der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) sind nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe festgelegt. Schwerpunkt der Verordnung sind die Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen, die der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dienen. 

Der Schwerbehindertenausweis wird vom - für den Wohnort zuständigen - Versorgungsamt ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung von 50 vorliegt. In der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO) finden Sie die Vorschriften über Form, Gestaltung, Merkzeichen und Gültigkeitsdauer des Ausweises. 

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