Das
Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG NRW) trat zum 1. Januar 2004 in Kraft. Neben dem eigentlichen Behindertengleichstellungsgesetz – BGG NRW (Artikel 1) beinhaltet das Gesetz noch eine Reihe von Änderungen in anderen Landesgesetzen. Als Ziel des Gesetzes wird in Abschnitt 1, § 1 definiert: "Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen."