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Gesundheit


Behindertenfahrdienst

Um Einwohnern der Stadt Herne, die wegen ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht in Anspruch nehmen können, die Möglichkeit zu geben, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, ist ein Beförderungsdienst eingerichtet worden.

Die Durchführung ist dem Verein "Die Anderen e.V.", Bochum, Weststraße 19 in 44866 Bochum übertragen worden.
Berechtigt zur Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes sind alle behinderten Menschen, die auf die ständige Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind und bei denen das Versorgungsamt das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") zuerkannt hat.

Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können monatlich 8 Fahrgutscheine erhalten.
Nicht berechtigt sind Behinderte, die über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen.

Auskünfte über den Beförderungsdienst erteilt Ihnen die Fürsorgestelle für Schwerbehinderte beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne.

Stadt Herne – Fachbereich Soziales
Abteilung Sonstige Hilfen
Hauptstraße 241, 44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 30 67 (vormittags)
Telefax: 0 23 23 / 16 35 65
E-Mail: soziales@herne.de
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