Um Einwohnern der Stadt Herne, die wegen ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht in Anspruch nehmen können, die Möglichkeit zu geben, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, ist ein Beförderungsdienst eingerichtet worden.
Die Durchführung ist dem Verein "Die Anderen
e.V.", Bochum, Weststraße 19 in 44866 Bochum übertragen worden.
Berechtigt zur Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes sind alle behinderten Menschen, die auf
die ständige Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind
und bei denen das Versorgungsamt das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") zuerkannt hat.
Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können monatlich 8 Fahrgutscheine erhalten.
Nicht berechtigt sind Behinderte, die über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen.