Wichtige Hinweise .
Seitenübergreifende Links .
Suchfunktion .
Dokumenteninhalt .

Neubaugebiet Gartenstraße


Übersichtsplan
Luftbild


Wenn Sie ein ruhig und trotzdem zentral gelegenes Baugrundstück mit stadtnahen Infrastrukturangeboten sowie Schulen und Bildungseinrichtungen in der näheren Umgebung suchen, sind Sie hier an der Gartenstraße genau richtig.

Das Baugebiet Gartenstraße ist eine Fläche aus dem "Programm zur Entwicklung von Wohnbaulandflächen" der Stadt Herne, das vom Rat der Stadt in diesem Jahr verabschiedet wurde. Die circa 7.800 Quadratmeter große Fläche liegt etwa 400 Meter östlich des Stadtteilzentrums Holsterhausen im nördlichen Bereich der überwiegend verkehrsberuhigten Gartenstraße. Das Stadtteilzentrum Bielefelder Straße mit allen Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs ist fußläufig in wenigen Minuten erreichbar, ebenso die Innenstadt Herne-Mitte über die Buslinie 390 und die Wanner Innenstadt über die Buslinie 340. Die Autobahnen A 43 und A 42 sind ebenfalls nur wenige Fahrminuten entfernt.

Mitte der 1990er Jahre wurde diese Fläche zwischen dem Holsterhauser Friedhof und der Bielefelder Straße größtenteils als Friedhofserweiterungsfläche angelegt, jedoch niemals als solche genutzt.
Nun entsteht hier ein Wohnbaugebiet für 14 freistehende Einfamilienhäuser, in dem auch Sie vielleicht Ihren Wohntraum verwirklichen können.

Nachstehend sehen Sie den städtebaulichen Entwurf für das Baugebiet, aus dem Sie die einzelnen Grundstücksflächen, die Baufenster (blau umrandet) sowie die Straßen- beziehungsweise Wegeführung (gelbe Flächen) erkennen können. Die blau schraffiert angelegte Fläche ist die Regenrückhaltefläche. In dieser Fläche wird im Rahmen einer ökologischen Verbesserungsmaßnahme zukünftig der Schmiedesbach offen geführt.

Grundstück 1 - reserviert

Grundstücksgröße: circa 432 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 99.360 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Besonderheiten: Baumbestand vorhanden
Grundstück 2 - reserviert

Grundstücksgröße: circa 422 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 97.060 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Grundstück 3 - reserviert

Grundstücksgröße: circa 517 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 118.910 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Grundstück 4 - reserviert

Grundstücksgröße: circa 494 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 113.620 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Grundstück 5 - reserviert

Grundstücksgröße: circa 447 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 102.810 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Grundstück 6

Grundstücksgröße: circa 456 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 104.880 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Grundstück 7

Grundstücksgröße: circa 447 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 102.810 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG, Leitungsrechte im Bereich der Privatstraße für die Versorger
Besonderheiten: Unentgeltliche Übernahme von ¼ Anteil der Privatstraße
Grundstück 8

Grundstücksgröße: circa 460 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 105.800 Euro
Baufenster: 11 Meter × 11 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG, Leitungsrechte im Bereich der Privatstraße für die Versorger
Besonderheiten: Unentgeltliche Übernahme von ¼ Anteil der Privatstraße
Grundstück 9 - reserviert

Grundstücksgröße: circa 407 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 93.610 Euro
Baufenster: 11 Meter × 11 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG, Leitungsrechte im Bereich der Privatstraße für die Versorger
Besonderheiten: Unentgeltliche Übernahme von ¼ Anteil der Privatstraße
Grundstück 10

Grundstücksgröße: circa 407 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 93.610 Euro
Baufenster: 11 Meter × 11 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG, Leitungsrechte im Bereich der Privatstraße für die Versorger
Besonderheiten: Unentgeltliche Übernahme von ¼ Anteil der Privatstraße
Grundstück 11 - reserviert

Grundstücksgröße: circa 407 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 93.610 Euro
Baufenster: 11 Meter × 11 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Grundstück 12

Grundstücksgröße: circa 488 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 112.240 Euro
Baufenster: 11 Meter × 11 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Besonderheiten: Baumbestand vorhanden
Grundstück 13

Grundstücksgröße: circa 415 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 95.450 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Besonderheiten: Baumbestand vorhanden
Grundstück 14

Grundstücksgröße: circa 472 Quadratmeter
Preis/Quadratmeter: 230 Euro/Quadratmeter
Mindestgebot: 108.560 Euro
Baufenster: 12 Meter × 10 Meter
Dienstbarkeiten: Bergschadensverzicht zugunsten der E.ON AG
Besonderheiten: Baumbestand vorhanden


Führen Sie den Mauszeiger über das jeweilige Grundstück, um den Kaufpreis, die Grundstücksgröße und Besonderheiten zum jeweiligen Grundstück einzublenden. (Hier finden Sie eine alternative Version dieser Seite mit den Detail-Informationen im Text.)

Hier finden Sie Informationen zur Bodenbeschaffenheit im Neubaugebiet.

Für dieses Wohnbaugebiet gelten die nachfolgenden allgemeinen städtebaulichen und gestalterischen Rahmenbedingungen:

Maß der baulichen Nutzung
Die Wohngebäude dürfen ein- oder zweigeschossig in Form von "Einfamilienhäusern" errichtet werden. Sie sind mit geneigten Dächern zu versehen und dürfen eine Firsthöhe von maximal 9,0 Metern nicht überschreiten. Die Obergrenzen der Grundflächenzahl (0,4) und der Geschossflächenzahl (0,8) können nur insoweit ausgenutzt werden, als dass die dargestellten überbaubaren Grundstücksflächen dies ermöglichen.

Bauweise
Die Wohngebäude sind in "Offener Bauweise" als "Einzelhäuser" zu errichten.

Nicht überbaubare Grundstücksflächen
Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO (zum Beispiel Gartenhäuser) zulässig.

Dächer
Die Wohngebäude sind mit Dächern mit einer Neigung von maximal 30° zu versehen. Hierbei können sowohl Pult- als auch Sattel- oder Walmdächer verwendet werden. Eingeschossige Gebäude dürfen nicht mit Flachdächern versehen werden. Bei der Dacheindeckung ist anthrazitfarbenes Deckmaterial zu verwenden.

Außenwände
Die Außenwände der Wohngebäude sind mit einer Materialkombination aus weißem / weiß-grauem Putz und dunkelrot-braunen oder schwarz-braunen Klinkersteinen oder Ziegelriemchen zu gestalten.

Garagen
Bei der Gestaltung der Außenwände der Garagen ist das gleiche Material wie bei den Wohngebäuden zu verwenden

Grundstückseinfriedungen
Einfriedungen der Grundstücke sind nur mit lebenden Gehölzen (Hecken, Büsche, Sträucher) zulässig. Ausnahmsweise können kunststoffummantelte Rankzäune verwendet werden, sofern diese dauerhaft begrünt werden.

Niederschlagswasserbeseitigung
Nach § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über die Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Das auf den Baugrundstücken entfallende Niederschlagswasser ist der nordöstlich gelegenen Rückhaltefläche zuzuführen und wird von dort in den neu offengelegten Schmiedesbach eingeleitet.

Gestaltungsbeispiele

Ansicht eines Hauses
Ansicht eines Hauses


Die Grundstücke werden von einer von der Stadt Herne zu bauenden Stichstraße erschlossen. Die Erschließungsbeiträge sind mit dem Kaufpreis abgedeckt. Sämtliche mit der Durchführung des Kaufs anfallenden Kosten, Gebühren, Abgaben und die Grunderwerbsteuer trägt der Erwerber.

Die Bebauung hat binnen zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages zu erfolgen.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Für dieses Verfahren werden folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen benötigt:

  • Bewerbung nur für ein Grundstück (bitte Nummer des Grundstücks angeben)
  • Preisgebot muss mindestens in Höhe des angegebenen Kaufpreises erfolgen (Mindestkaufpreis ist erkennbar durch Klick auf das Baufenster)
  • Bebauung muss mit einem selbstgenutzten freistehenden Einfamilienhaus erfolgen (geplantes Bauobjekt bitte durch Skizze oder Bilder darstellen)
  • Bewerbung muss unter Angabe der gesamten Familienmitglieder, Geburtsdaten und derzeitigem Wohnort erfolgen

Die Bewerbung muss bis

spätestens 30. November 2011


bei der Stadt Herne, Fachbereich 12 / 1 – Submissionen/Grundstücke, Postfach 10 18 20, 44621 Herne, im verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift "Grundstücksgebot Gartenstraße" eingereicht werden. Briefumschläge, die diese Aufschrift nicht beinhalten, werden nicht berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Herne nicht verpflichtet ist, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Entscheidung wird auch unter Berücksichtigung der Nutzungsabsichten und / oder städtebaulicher Belange getroffen. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL / VOB unterliegt.

Ansprechpersonen:
Auskunft zu allgemeinen Fragen erteilen:
Birgit Behrendt
Telefon 0 23 23 / 16 26 85
E-Mail: birgit.behrendt@herne.de

Dagmar Overath
Telefon 0 23 23 / 16 24 82
E-Mail: dagmar.overath@herne.de
(Fachbereich Stadtentwicklung Abteilung Liegenschaften, dienstansässig Akademie Mont-Cenis. Gebäude B, Mont-Cenis-Platz 1 in 44627 Herne)

Auskunft zu baulichen Fragen erteilt:
Thomas Lökenhoff
Telefon 0 23 23 / 16 30 09
E-Mail: thomas.loekenhoff@herne.de
 
Fußzeile .
TagCloud .