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Grundstücke in der Holper Heide, Stadtbezirk Herne-Mitte

Die Stadt Herne bietet einige Grundstücke im Bereich der "Holper Heide" im Stadtbezirk Herne-Mitte, der Franz-Hengsbach-Straße und der Robert-Grabski-Straße zum Verkauf an. Die Grundstücke eignen sich unter anderem zur Errichtung von Doppelhaushälften.

Es handelt sich um Grundstücke in einer ruhigen, aber gut angebundenen Lage. Die Franz-Hengsbach-Straße und die Robert-Grabski-Straße erschließen von Süden beziehungsweise Norden den nordöstlich gelegenen Innenbereich zwischen Bahnhofstraße und Nordstraße. Die Entfernung zur Autobahn A 42 beträgt circa 750 Meter.

In diesem Innenbereich sind in den letzten Jahren, orientiert am Bebauungsplan Nummer 120, Neubauten (überwiegend Reihen- und Doppelhäuser) entstanden, die höchstens zwei Vollgeschosse haben und eine aufgelockerte Bebauung darstellen.

Die Ausparzellierung der zu veräußernden Grundstücke ist bereits von der Stadt Herne in Auftrag gegeben worden. In den Lageplänen zu den einzelnen Kurzbeschreibungen werden derzeit jeweils Circa-Flächen dargestellt. Voraussichtlich können aber bei Vertragsabschluss bereits vermessene Grundstücke verkauft werden.

In dem folgenden Luftbild sind die zu bildenden Grundstücke gelb umrandet dargestellt. Umrandet dargestellt sind außerdem die zu veräußernden Garagen (Grundstücke an der Franz-Hengsbach-Straße) beziehungsweise Stellplatzgrundstücke (Grundstücke an der Robert-Grabski-Straße).


Übersichtsplan


Sämtliche Grundstücke, jedoch insbesondere die an der Robert-Grabski-Straße gelegenen, weisen Baumbestand auf, für den vom Erwerber im Rahmen der Einholung der Baugenehmigung eine Fäll- beziehungsweise Rodungsgenehmigung eingeholt werden muss.

Hinweis: Bei den Grundstücken an der Franz-Hengsbach-Straße sind in der angegebenen Mindestkaufpreisvorstellung neben Miteigentumsanteilen an den Gemeinschaftsflächen auf dem Garagenhof auch jeweils eine oder mehrere bereits errichtete Garagen enthalten. Bei den Grundstücken an der Robert-Grabksi-Straße wurden bei der Mindestkaufpreisvorstellung neben den Miteigentumsanteilen jeweils eine beziehungsweise zwei für den Bau von Garagen oder Stellplätzen vorgesehene Flächen berücksichtigt.

Wenn Sie die folgend angeführten Kurzbeschreibungen anklicken erhalten Sie Informationen zum Grundstück, Mindestkaufpreis, Lageplan, Bebauungsplanausschnitt und einen Bebauungsvorschlag.

1. Franz-Hengsbach-Straße Aktenzeichen 5093A (im PDF-Format)

2. Franz-Hengsbach-Straße Aktenzeichen 5093B (im PDF-Format)

3. Franz-Hengsbach-Straße Aktenzeichen 5093C (im PDF-Format)

4. Franz-Hengsbach-Straße Aktenzeichen 5093D (im PDF-Format)

5. Franz-Hengsbach-Straße Aktenzeichen 5472A (im PDF-Format)

6. Franz-Hengsbach-Straße Aktenzeichen 5472B (im PDF-Format)

7. Robert-Grabski-Straße Aktenzeichen 5054A (im PDF-Format)

8. Robert-Grabski-Straße Aktenzeichen 5054B (im PDF-Format)

Die Bebauung hat binnen zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu erfolgen, die Bebauung ist im Vorfeld eingehend mit dem Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Herne abzustimmen.

Der Bewerbung ist eine Kopie des Lageplanes, für das die Bewerbung gelten soll, beizufügen. Bitte beachten Sie, dass sowohl das jeweilige Baugrundstück sowie die zugehörige/n Garagen/Stellplatzgrundstücke im entsprechenden Lageplan punktiert dargestellt sind.

Weiterhin sollte eine Skizze der geplanten Bebauung mit ungefährer Bemaßung von Grundriss, Firsthöhen et cetera (siehe Kurzbeschreibungen) beigefügt werden.


Bitte adressieren Sie Ihre schriftliche Bewerbung wie folgt:

Stadt Herne
Fachbereich Stadtentwicklung
- Team Liegenschaften -
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Herne nicht verpflichtet ist, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Entscheidung wird auch unter Berücksichtigung der Nutzungsabsichten und/oder städtebaulicher Belange getroffen. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL / VOB unterliegt.


Ansprechpersonen:
Auskünfte zu allgemeinen Fragen erteilt:
Martina Fack
Telefon 0 23 23 / 16 22 70
E-Mail: martina.fack@herne.de

Auskünfte zu baulichen Fragen erteilt:
Thomas Lökenhoff
Telefon 0 23 23 / 16 30 09
E-Mail: thomas.loekenhoff@herne.de 

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