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Grundstücksteilung gemäß § 8 BauO NRW


Dienststelle 52/2 Gutachterausschuss, Bodenverkehr und Verwaltung


Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Entscheidung hierüber hat innerhalb eines Monats nach Antragseingang durch die Bauaufsichtsbehörde zu erfolgen.

Es wird empfohlen, den Antrag auf Grundstücksteilung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen. Der ÖbVI berät Sie über die geplante Grundstücksteilung und erstellt den erforderlichen Teilungsplan. Nach erfolgter Genehmigung wird die Teilungsgrenze in die Örtlichkeit übertragen und das Messungsergebnis der Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

Rechtsgrundlagen:
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Kosten:
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Online-Antrag:
Sie haben hier die Möglichkeit das Formular Antrag auf Grundstücksteilung (im PDF-Format) zuhause am Bildschirm auszufüllen, um es anschließend auszudrucken und an den Fachbereich zu schicken, zu faxen oder persönlich zu übergeben.

Das Formular kann systemunabhängig mit dem Adobe Acrobat Reader (kostenloser Download) bearbeitet werden. Wenn der Adobe Acrobat Reader installiert ist, klicken Sie einfach auf den Link zu dem Formular. Um ein Formular auf Ihrem System zu speichern, um es später auszufüllen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link (PC) oder halten Sie die "CTRL"-Taste beim Klicken (Apple Macintosh) und wählen Sie "Ziel speichern unter...".

Download PDF-Formular >> Antrag auf Grundstücksteilung

Dienststelle:
Fachbereich Vermessung und Kataster
Richard-Wagner-Straße 10
44651 Herne

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache

Ansprechpersonen:
Volker Schmid
E-Mail: volker.schmid@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 46 50
Raum 101

Martina Schmidt
E-Mail: martina.schmidt@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 46 49
Raum 103

Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 46 50
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