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Hochwasserschutz in Herne

Pumpstation am Hüller Bach

Das schadlose Ableiten von starken Regenereignissen in die offenen Abwasserläufe ist in Herne und in den meisten anderen Städten entlang der Emscher durch die nachstehenden Punkte limitiert:

  • Leistungsfähigkeit der Kanalisation: Wasser, das durch die Kanalisation nicht aufgenommen wird, kann auch nicht den Gewässern zugeführt werden, weil die angeschlossenen Flächen meistens keinen natürlichen Zulauf zum Gewässer haben. Was über die Kanalisation nicht abläuft, bleibt in der Fläche oder im Keller.
  • Leistungsfähigkeit der Pumpwerke: Die Pumpwerke sind in der Regel auf ein Regenereignis begrenzt, das statistisch gesehen einmal in 30 Jahren eintritt (HQ 30). Gerade in den Polderbereichen (Stadtteile, die tiefer liegen als der Wasserspiegel der Gewässer), wo das ankommende Wasser über Pumpen dem Gewässer zugeführt werden muss, ergibt sich ein technisches Nadelöhr.
  • Der Ansatz der Emschergenossenschaft für die Abmessungen der Gewässerprofile in Herne, egal ob im Einschnitt (der maximale Wasserspiegel des Gewässer liegt tiefer als die angrenzenden Flächen) oder in Deichlage (der maximale Wasserspiegel des Gewässers liegt höher als die angrenzenden Flächen) ist bei den Zuläufen der Emscher ein 50-jähriges Hochwasser-Ereignis (HQ 50), für die Emscher im Bereich der Stadt Herne ein 100-jähriges Ereignis. Größere Ereignisse können in der Regel nicht vom vorhandenen Gewässerquerschnitt aufgenommen werden ohne die angrenzenden Flächen zu beeinträchtigen.
 
Blick von der Straße auf den Schmiedesbach

Insbesondere an Zwangspunkten, wie zum Beispiel Durchlässen, besteht das Risiko des Ausuferns des Gewässers. Hier sind möglicherweise in der Zukunft, nach detaillierten Berechnungen, Überschwemmungsgefährdete Bereiche zu definieren.
Somit könnte ein Regenereignis wie in Dortmund (Größer als HQ 100) auch im Herner Stadtgebiet starke Überschwemmungen verursachen. 

Regenrückhaltebecken am Betriebshof an der Südstraße

Der Hochwasser-Aktionsplan Emscher (HWAP Emscher) wurde unter Federführung der Emschergenossenschaft in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) erarbeitet.

Im Hochwasseraktionsplan Emscher ergibt sich für den Herner Bereich zwar ein ausreichender Deichschutz für ein Hundertjähriges Ereignis, aber im Rahmen der Simulation eines fiktiven Schadensfalles am Deich bei "Unser Fritz" in Wanne zeigte sich, dass sich für die angenzenden Stadtgebiete eine Überflutung von bis zu 3 Metern ergeben könnte. Das Wasser kann dabei sogar über den Rhein-Herne-Kanal bis in den Polder Schalke fließen. Es ist daher auf einen guten Zustand der Deiche zu achten. Aus diesem Grund finden jährlich Deichschauen an ausgewählten Deichstrecken mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Herne und Vertretern der Emschergenossenschaft statt. Des weiteren plant die Emschergenossenschaft Maßnahmen zur Rückhaltung extremer Hochwasserwellen bereits im Oberlauf. Ergänzend dazu kann durch einzelne Maßnahmen in den Flächen, wie Rückhaltung oder Versickerung von Niederschlagswasser, das Abfließen des Regens gezielt verzögert werden, was zu einer Absenkung der Hochwasserspitze führt. 

Versickerungsmulde auf der Wiese

Durch die bergbaubedingte Eindeichung der Emscher in den letzten 100 Jahren werden Hochwasserereignisse von den Anliegern nur teilweise oder aber gar nicht bemerkt. Eine Hochwasserwelle im Bereich der Emscher benötigt von der Entstehung bis zum Ablauf in den Rhein keine 12 Stunden. Dies bedingt extrem kurze Vorwarnzeiten. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass größere Ereignisse als das Bemessungs-hochwasser (HQ 100) auftreten, wurden auch die Auswirkungen eines extremen Hochwasserereignisses (HQ 200) untersucht. Der HWAP Emscher gibt Hinweise, wie Schäden soweit wie möglich vermindert werden können und wie eine Hochwasservorsorge strategisch ausgerichtet werden kann.  

Deich an der Emscher

Die Berechnungsmodelle sind aufgrund statistischer Regen- und Gewässerdaten aus der Vergangenheit aufgestellt. Eine Veränderung des Niederschlagsverhaltens durch Klimaveränderungen (gegebenenfalls längere Dauer und größere Intensität) sind noch nicht berücksichtigt.

Das Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz sieht vor, für alle Gewässer Hochwasserschutzpläne zu erstellen. Hier ist bisher jedoch noch nicht abschließend entschieden, ob Land oder Kreise für die Erstellung der Pläne verantwortlich sind und die damit verbundenen Kosten tragen. 

Bitte beachten Sie auch die Broschüre des Umweltbundesamts "Was Sie über vorsorgenden Hochwasserschutz wissen sollten" (im PDF-Format, 1,2 MByte)

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