Fahrdienst der Stadt Herne für Menschen mit Behinderung
Berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen, sind Menschen mit Behinderung, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und bei denen das Versorgungsamt das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) zuerkannt hat und deren Einkommen unterhalb der in den Richtlinien bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nicht berechtigt sind Menschen mit Behinderung, die Halter eines Kraftfahrzeuges sind.
Der Fahrdienst kann für alle Fahrten des täglichen Lebens benutzt werden. Hierbei soll dem Menschen mit Behinderung insbesondere der Kontakt mit seiner Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht bzw. erleichtert werden. Fahrten z. B. für Arztbesuche und für schulische oder berufliche Zwecke sind im Rahmen des Fahrdienstes der Stadt Herne nicht möglich.
Anträge auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung des Beförderungsdienstes und Anträge auf Ausstellung von Fahrgutscheinen können unter Vorlage der notwendigen Nachweise bei der Stadt Herne - Fachbereich Soziales – gestellt werden. Hierbei erfolgt eine Einkommensprüfung.
Bei Bewilligung des Antrages wird dem Nutzungsberechtigten eine Liste der von der Stadt Herne anerkannten Beförderungsdienste ausgehändigt.
Nutzungsberechtigte können acht Fahrgutscheine pro Monat im Wert von maximal 17,50 Euro pro Fahrt erhalten. Den 17,50 Euro übersteigenden Fahrpreis trägt der Fahrgast selbst.
Info: Stadt Herne – Fachbereich Soziales
Abteilung Sonstige Hilfen
Frau Boje, Zimmer 438
Hauptstraße 241, Eingang B, 44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 30 67