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Neue Wege

Regenrückhaltebecken Hüller Bach an der Hofstraße

Regenrückhaltebecken Hüller Bach an der Hofstraße

Es ist aus ökologischen Gründen nicht sinnvoll, Regenwasser so schnell wie möglich aus städtischen Gebieten abzuleiten. Der Anschluss von versiegelten Flächen an die Kanalisation soll auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen eine starke Verschmutzung des Regenwassers vorliegt. Versiegelung von Flächen verhindert die Versickerung von Regenwasser, verringern die natürliche Verdunstung, zerstören Lebensraum für Tiere und Pflanzen an der Erdoberfläche und im Boden. Die Folgen sind Hochwasserereignisse, eine Senkung des Grundwasserspiegels, die Verschlechterung des Kleinklimas und Verödung von Landschaftsräumen.


Wasserkreisläufe schließen
Wenn Sie mit Regenwasser umweltgerecht umgehen möchten, sollten Sie Ihre Grundstücksflächen möglichst nicht oder zumindest wasserdurchlässig befestigen. Die abfließende Wassermenge wird dadurch deutlich reduziert:
Bei unbefestigten und mit Vegetation bedeckten Flächen fließen nur 0 bis 20 Prozent des Niederschlags auf den Oberflächen ab. Bei Dächern und asphaltierten oder betonierten Flächen sind es dagegen 90 bis 100 Prozent.

Versiegelte Flächen sind nicht immer zu vermeiden. Oft besteht jedoch die Möglichkeit, das dort abfließende Niederschlagswasser in einer angeschlossenen Anlage zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. 
Regenrückhaltebecken am Städtischen Betriebshof an der Südstraße

Regenrückhaltebecken am Städtischen Betriebshof an der Südstraße

Ortsnahe Direkteinleitung
Liegt Ihr Grundstück in unmittelbarer Nähe eines oberirdischen Gewässers, besteht die Möglichkeit, das Niederschlagswasser direkt einzuleiten. Grundsätzlich ist aber eine Rückhaltung und Drosselung der Einleitungsmenge erforderlich.

Die Drosselung findet in Speicheranlagen geeigneter Größe statt. Nur unbelastetes oder schwach belastetes Niederschlagswasser, wie es beispielsweise auf Dach- oder Gehwegflächen anfällt, können Sie ohne Vorbehandlung in ein Gewässer einleiten. Stark belastetes Regenwasser von Hauptverkehrsstraßen oder Parkplätzen in Gewerbegebieten, muß vor der Einleitung behandelt werden, in der Regel durch ein Regenklärbecken. Stimmen Sie die Konzeption und Dimensionierung solcher Anlagen mit erfahrenen Fachbetrieben ab.

Darüber benötigen Sie für die Einleitung in ein Fließgewässer im Regelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Einleitung sollte im spitzen Winkel (kleiner 45 Grad) in Fließrichtung in das Gewässer münden um Veränderungen und Ausspülungen zu vermeiden und naturnah gestaltet werden.

Versickerung
Weitaus häufiger kommt es mangels eines Fließgewässers in Betracht, das anfallende Niederschlagswasser in den Untergrund, also das Grundwasser einzuleiten. In diesem Fall ist folgendes zu beachten:

  • Der Boden muß eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit besitzen, ausgedrückt durch den Durchlässigkeitsbeiwert kf.
  • Zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand muß ein Mindestabstand bestehen.
  • Die Wahl des Versickerungsverfahrens hängt auch hier von Beschaffenheit und Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers ab.


Das Porensystem des Bodens hält bei der Versickerung im Niederschlagswasser enthaltene Verunreinigungen zurück. Daneben spielt die biologische Aktivität der belebten Bodenzone für die Reinigung eine entscheidende Rolle. Die "belebte Bodenzone" ist die circa 20 Zentimeter starke humose Oberbodenschicht, in der für Mikroorganismen ideale Lebensbedingungen herrschen und organische Inhaltsstoffe des Niederschlagswassers abgebaut werden können. 

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