Ein Bauantrag ist notwendig für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen hergestellte Anlagen. Auch überwiegend ortsfest genutzte Objekte sind bauliche Anlagen.
Je nach Objekt und Lage ist ein
- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
nach § 68 (1)
BauO NRW
- Freistellungsverfahren
nach § 67
BauO NRW
- Verfahren für Sonderbauten
nach § 68 (1) Satz 3
BauO NRW
vorgesehen.
Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, erlischt jedoch, wenn nach Beginn der Ausführung die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Auf schriftliche Beantragung ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht beraten zu lassen, bevor der Antrag gestellt wird.
Servicezeiten Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Rathausstraße 6 -
(Anfahrtskizze)
44649 Herne
- Rathaus Wanne -
Bauberatung: Montag von 8 bis 16 Uhr
Baugenehmigung und Bauaufsicht: Raum 42/43
Unter Denkmalbehörde: Raum 31/32/33
Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarung
Baugenehmigung und Bauaufsicht
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon:
Team West 0 23 23 / 16 30 39
Team Ost 0 23 23 / 16 30 43
Telefax 0 23 23 / 16 27 04
Aus der
Übersichtskarte können Sie ersehen, welches Team für Ihren Bereich zuständig ist.
Unter Denkmalbehörde
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Telefon: 0 23 23 / 16 30 21, 16 30 22, 16 30 23
Telefax: 0 23 23 / 16 27 04
Zum Formular "Bauantrag - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren"
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Zum Formular "Genehmigungsfreistellung"
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Zum Formular "Bauantrag - Sonderbau"
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Zum Formular "Baubeschreibung"
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Zum Formular "Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen"
(Klicken Sie bitte hier)
Zum Formular "Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben"
(Klicken Sie bitte hier)
Rechtsgrundlagen: BauGB,
BauO NRW,
BauNVO,
BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften
Voraussetzungen für die Bearbeitung:
Die Bauvorlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser einzureichen und zu unterzeichnen. Der Bauherr muss nur das Antragsformblatt unterzeichnen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Art des Antrages ab.
Mindestanforderungen:
- Bauantrag
- aktueller unbeglaubigter Flurkartenauszug
- Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte
- Bauzeichnungen M. 1:100
- Baubeschreibung
- Berechnung zur Fläche, Rauminhalt und Herstellkosten
im Einzelfall:
- gewerbliche Betriebsbeschreibung
- landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
- Brandschutzkonzept
- statische Berechnung
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer Unterlagen zwecks Prüfung verlangen.
Kosten:
Die Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Nutzungsänderungen liegen bei 50 Euro bis 2.500 Euro, zuzüglich der jeweiligen Gebühr für eine Baugenehmigung, sofern auch genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Die Grundgebühren für eine Baugenehmigung betragen 6 v. T. bis 13 v. T. der Rohbau- bzw. der Herstellungssumme, mindestens jedoch 50 Euro.