E-Dienst (Einsatzleitdienst)
Der Einsatzleitdienst kommt immer dann zum Einsatz, wenn Menschenleben in Gefahr sind. Von ihm werden alle weiteren taktischen Entscheidungen wie
z.B. die Alarmierung weiterer Kräfte und Einsatzmittel, Anforderung "Überörtliche Hilfe", Abschnittbildung bei Großschadenslagen, Verständigung des Hauptverwaltungsbeamten (HvB) und Feststellen eines Großschadensereignisses gemäß §1
FSHG getroffen.
Zum Einsatzleitdienst gehören Beamte des höheren
bzw. gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes mit der entsprechenden Qualifikation (B IV bis B VI) und langjähriger Einsatzerfahrung als Einsatzleiter. Sie verrichten ihren Dienst nach einem gesonderten Dienstplan und rücken von der Wache 1 aus ab.